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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,2,3

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Im Anschluß an die Versammlung zu Hötensleben richten die Sachsen eine Gesandtschaft unter Führung des (Magdeburger Burggrafen) Meginfred an Heinrich, durch welche sie die Abstellung der von ihnen als Eingriffe in ihre Freiheit empfundenen Maßnahmen fordern.

Überlieferung/Literatur

Lampert 1073 (SS rer. Germ. [1894] 151 f.); Carm. de bello Saxon. I, 30–60 (SS rer. Germ. [1889] 2 f.).

Kommentar

Zur Datierung vgl. Reg. 637. – Die sächsischen Forderungen waren nach Lampert 1073 (SS rer. Germ. [1894] 151 f.) Befreiung vom Polenzug wegen beständig erbrachter Verteidigungsleistungen gegen die Liutizen, Abriß der königlichen Burgen (vgl. Reg. 487. 635), Revisionsverfahren für die ohne gerichtliche Untersuchung Verurteilten, weniger starke Belastung Sachsens durch Minderung der königlichen Anwesenheit und personelle Umbesetzungen im Umkreis Heinrichs IV. – Die Bitte um Erlaß der Teilnahme an dem geplanten Polenfeldzug (vgl. Reg. 630) war offenbar nur vorgeschoben, um die eigene Rüstung der Sachsen gegen Heinrich IV. zu verschleiern. Vgl. Meyer von Knonau, Jbb. 2, 246 Anm. 92. – Nach dem Carm. de bello Saxon. I, 35–50 (SS rer. Germ. [1889] 2 f.) gehörte zu den sächsischen Forderungen die ungehinderte Allmendnutzung, die Unterbindung der Übergriffe seitens der königlichen Burgbesatzungen (vgl. Reg. 636) sowie die Respektierung des sächsischen Stammesrechts. Das Carm. de bello Saxon. I, 5–29, 51–57 (SS rer. Germ. [1889] 1 ff.) sieht jedoch den wahren Grund der sächsischen Klagen in dem Bestreben des Adels, die während der Minderjährigkeit Heinrichs IV. beanspruchten Besitzstände zu wahren. – Zu den am 29. Juni vorgebrachten Klagen vgl. Reg. 637. – Zu den in den Quellen genannten Beschwerden der Sachsen insgesamt vgl. Giese, Stamm der Sachsen (1979) 150 ff.; sowie Althoff, Heinrich IV. (2006) 90 ff. – Suchan, Königsherrschaft im Streit (1997) 48 ff. möchte hier die Kulmination eines Konfliktes durch den bereits vorher aufgrund nicht-konformen Verhaltens Heinrichs IV. eingetretenen Vertrauensverlust erkennen. – Der Burggraf Meginfred wird von Bruno, Bell. Saxon. c. 52 und 117 (MGH Dt. MA 2, 50 und 110) erwähnt; zu ihm vgl. Fenske, Adelsopposition und kirchliche Reformbewegung (1977) 78 f. – Vgl. Meyer von Knonau, Jbb. 2, 245 ff.; Giese, Stamm der Sachsen (1979) 153 und 155 f.; Althoff, Noch einmal zu den Vorwürfen gegen Heinrich IV. (VuF 69, 2009) 262 f.; sowie die in Reg. 637 genannte Literatur.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,2,3 n. 641, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1073-08-01_1_0_3_2_3_641_641
(Abgerufen am 19.04.2024).