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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,2,3

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In Heinrichs Namen werden Gesandte an Abt Theoderich von Stablo und Herzog Friedrich (II. von Niederlothringen), den Vogt dieses Klosters, geschickt, um beide zur Rechtfertigung ihres Widerstandes gegen die Ansprüche Erzbischof Annos von Köln auf Malmedy an den Hof zu laden; im Unterschied zu Abt Theoderich weigert sich Herzog Friedrich unter Berufung auf seine Rechte als Vogt jedoch, der Ladung Folge zu leisten, und entsendet stattdessen seinen procurator Roricus.

Überlieferung/Literatur

Triumph. Remacli I, 5–6 (SS 11, 440 f.).

Kommentar

Zur Verleihung der Abtei Malmedy an Anno von Köln vgl. Reg. 399. – Herzog Friedrich hatte schon vorher Erzbischof Anno aufgefordert, von der Übernahme Malmedys abzusehen, Bewaffnete zum Schutz des Klosters aufgeboten und auf einem nahegelegenen Berg eine Befestigung errichtet. Anno ernannte daraufhin den Grafen Konrad von Luxemburg, einen Neffen Friedrichs, zum Vogt von Malmedy. Zum Ablauf dieser Ereignisse sowie zur Charakterisierung der Vögte im Triumphus Remacli vgl. Jenal, Erzbischof Anno II. von Köln 1, 65 ff.; sowie Vogtherr, Der König und der Heilige (1990) 25 f. – Für Theoderich stand offenbar der Verlust sämtlicher Reichslehen zu befürchten, vgl. Triumph. Remacli I, 6 (SS 11, 440): totius boni quod tenebat ex rege. – Vgl. Meyer von Knonau, Jbb. 1, 464 f.; Oediger, Regesten d. Erzbischöfe von Köln 947; Mohr, Geschichte des Herzogtums Lothringen 2, 39 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,2,3 n. 402, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1065-08-00_1_0_3_2_3_402_402
(Abgerufen am 28.03.2024).