RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,2,3
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Heinrich begeht das Pfingstfest. Bei der in Anwesenheit des Königs geführten Untersuchung über die Ausschreitungen des Vorabends gelingt es Graf Ekbert (von Braunschweig), jede Schuld von sich zu weisen, so daß sich das gesamte Gewicht der Anklage, verschärft durch die unerbittliche Haltung Bischof Hezilos von Hildesheim, nunmehr gegen Abt Widerad von Fulda richtet. Dieser soll nur dadurch dem drohenden Verlust seiner Würde entgangen sein, daß er sich und seine Leute durch eine stattliche Summe freikaufte, die er durch Verschleuderung von Fuldaer Klostergut aufbrachte.
Überlieferung/Literatur
Lampert 1063 (SS rer. Germ. [1894] 83 f.).
Kommentar
Über den anschließend im Kloster Fulda ausgebrochenen Aufruhr berichtet Lampert (SS rer. Germ. [1894] 84 ff). – Über die der Schilderung Lamperts zugrundeliegenden Motive Struve, Hess. Jb. f. LG 20 (1970) 75 f. – Vgl. Meyer von Knonau, Jbb. 1, 330 f.; K. Lübeck, Rangstreit zu Goslar, Niedersächs. Jb. f. LG 19 (1942) 123 f.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI III,2,3 n. 285, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1063-06-08_1_0_3_2_3_285_285
(Abgerufen am 19.04.2024).