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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,1

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Von Goslar begibt sich der König nach Gandersheim, wo er von Bischof Godehard von Hildesheim empfangen wird. Am Tage nach der Ankunft des Hofes schickt sich der Diözesanbischof an, am Hochaltar der Klosterkirche die Messe zu zelebrieren, wird jedoch vom Erzbischof Aribo unter heftigen Schmähreden daran gehindert. Daraufhin feiert er das heilige Opfer in Anwesenheit des Königs in einer Kapelle. Aribo seinerseits aber wird durch die Gandersheimer Nonnen und Kleriker daran gehindert, das Hochamt in der Klosterkirche zu halten. Als sich der König nach der Messe Godehards in sein Gemach zurückgezogen hatte, erscheint der Bischof vor ihm in vollem Ornat und führt fußfällig unter Tränen Klage über seine Vertreibung vom Hochaltar. Der König befiehlt darauf, die Anlegenheit auf einer allgemeinen Synode zu Grona zu entscheiden.

Überlieferung/Literatur

Vita Godehardi prior, SS. 11, 187; Cont. Vitae Bernwardi, l. c. 167.

Kommentar

Vgl. Jahrbücher 1, 49 f.; Müller, Aribo von Mainz 46 ff.; Dersch, Kirchenpolitik 40 ff.; Kippenberger, Aribo von Mainz 44 f.; Wenner Rechtsbeziehungen 168 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,1 n. 17b, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1025-01-00_1_0_3_1_0_48_17b
(Abgerufen am 29.03.2024).