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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,1

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Konrad nimmt drei Tage Aufenthalt auf Einladung Bischof Godehards. Dieser mußte befürchten, der bei Hofe einflußreiche Erzbischof Aribo von Mainz werde die alten Ansprüche seiner Kirche auf die zwischen dem Erzbistum Mainz und dem Bistum Hildesheim strittige geistliche Jurisdiktion über das Kloster Gandersheim erneuern. Dies dürfte ein Hauptgrund gewesen sein, warum Godehard den König einlud. Unter Heinrich II. war jener Streit zugunsten Hildesheims entschieden worden; vergebens hatte Aribo im Jahre 1022, anläßlich der Weihe Godehards, den Versuch gemacht, eine Anerkennung der Mainzer Ansprüche durchzusetzen (Jahrbücher Heinrichs II., 3, 253 ff.). Zu Lebzeiten Heinrichs hatte er es dann nicht mehr gewagt, die Angelegenheit zur Sprache zu bringen (vivente imperatore per biennium obmutuit, Vita Godehardi posterior, cap. 21, SS. 11, 208). Nach dem Herrscherwechsel waren seine Aussichten offenbar günstiger; es ist möglich, daß die Äbtissin Sophie von Gandersheim, eine Tochter Ottos II., die auf Aribos Seite stand und das Herrscherpaar zu Vreden aufgenommen hatte, ihren Einfluß im Mainzer Interesse geltend gemacht hatte. ‒ Während des Aufenthaltes Konrads in Hildesheim kam es zwischen den Bischofsleuten und den Gästen, möglicherweise dem Gefolge Aribos, zu einem Zwischenfall, der zwar rasch beigelegt wurde, aber doch die gespannte Situation beleuchtet. Als sich der Zug des Königs zur Weiterfahrt ordnete, hielt Aribo den Augenblick für gekommen, mit seiner Klage wegen Gandersheim gegen den Bischof von Hildesheim hervorzutreten. Der König traf jedoch keine sofortige Entscheidung, sondern berief zur Bereinigung der Streitsache ein placitum nach Goslar.

Überlieferung/Literatur

Cont. Vitae Bernwardi, SS. 11, 166 f.; Ann. Magdeburgenses, Annal. Saxo 1025; Vita Godehardi prior, cap. 26 (SS. 11, 186 f.).

Kommentar

Vgl. Jahrbücher 1, 46 ff.; Kippenberger, Aribo von Mainz 2 ff.; Wenner, Rechtsbeziehungen 167 ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,1 n. 15a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1025-01-00_1_0_3_1_0_44_15a
(Abgerufen am 18.04.2024).