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[RIplus] Karl IV. (1346-1378) - Diplome | Work-in-progress

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Karl IV. erneuert für den Fall, daß er von Papst Clemens VI. als römischer König bestätigt würde, an dessen Stelle gegenüber Isembard, Sohn des Matheus von Antringa, dem Notar seines Vaters König Johanns von Böhmen, die am 22. April (RI VIII , n. 228) gemachten Versprechungen wegen der Rechte der Kirche, nämlich dem Papst und der römischen Kirche die gleichen Eide und Versprechungen zu leisten wie vormals Kaiser Heinrich VII. und die anderen römischen Könige gegenüber den Päpsten und der römischen Kirche, alle Urteile und Handlungen Kaiser Ludwigs des Bayern in Rom, Italien und anderswo für ungültig zu erklären, Rom, Ferrara und andere Gebiete der römischen Kirche inner- und außerhalb Italiens namentlich die Grafschaft Venaissin und die von dieser Kirche lehnbaren Reiche Sizilien, Sardinien und Korsika nicht zu usurpieren, sondern die Kirche gegen etwaige Gegner zu unterstützen wie einst Kaiser Heinrich, gelobt, die Stadt Rom nicht vor dem Tag der Kaiserkrönung zu betreten und diese und die anderen genannten Gebiete sofort wieder zu verlassen und sich dort nur mit Erlaubnis des apostolischen Stuhls aufzuhalten, verpflichtet sich zur Annullierung aller dem entgegenstehenden Verordnungen der Kaiser Heinrich VII. und Ludwig und deren Vorgänger, schwört, erst nach Bestätigung seiner Wahl durch den Papst Italien zu betreten und seine Statthalter in Tuscien und in der Lombardei dem Papste beizustehen schwören zu lassen und gelobt, acht Tage nach dem Eintreffen dieser Bestätigung und acht Tage nach der Kaiserkrönung diese Versprechungen zu wiederholen, alle innerhalb des Reiches in Kirchen Eingedrungene auf Verlangen des Papstes zu vertreiben und durch den Papst Providierte zu unterstützen.

Zeugen:
Simon, Abt des Marienklosters in Luxemburg; Wilhelm Pinchon, Archidiakon von Avranches; Nikolaus, Propst von Saaz; Nikolaus, Dekan von Olmütz; Meister Chynus von Castellio

Überlieferung/Literatur

Beschreibstoff: Perg.

Orig.: Vat.A Rom (ASV Roma), arm. C fasc. 37 D 2, n. 6 (A) und (B).

Druck: MGH Constitutiones, Bd. 8, n. 91; Theiner, Codex dipl. domini temporalis, Bd. 2, n. 165 und 167.

Reg.: RI VIII, n. 242 = 0244.

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Empfohlene Zitierweise

[RIplus] Regg. Karl IV. (Diplome) [n. 12], in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/aa428ee8-279e-4ca9-b150-33d0ac6cccf8
(Abgerufen am 28.03.2024).

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