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RIplus | Baden 3 - Markgrafen von Baden (1431(1420)-1453)

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Freiburg an Basel: die mülnberger richtung hält inne, dass gr. Herman v. Sulz die 4 dörfer in der städte namen inne haben soll, bis dass den städten der richtungsbrief vollzogen wird, und soll man die nütze derselben dörfer bei einander behalten und auch die leute, die ihre zinsen darauf haben, daraus bezahlen; deshalb haben die städte der vereinung auf einem tag zu Breisach verabredet, dass man dem gr. Herman einen »ustregenlichen« schreiber zugeben sollte, auf dass man wissen möchte, wie mit den dörfern und dem nutzen umgegangen würde, und hat gr. Herman damals eingewilligt. Jetzt aber, da sie einen geeigneten schreiber gewonnen, schlägt gr. Herman das ab und nimmt auch alle nutzungen ein. Und als sie gemäß der breisacher richtung ihre boten in die dörfer schickten, um zu erfahren, was gr. Herman eingenommen, da hat derselbe abends zuvor seine botschaft bei allen vögten gehabt und ihnen geboten zu ihm gen Kastelberg zu kommen und die büchsen und, was sie geldes haben, mitzubringen. »Empfehlet daher euren siebenern«, die am 26. sept. gen Breisach kommen, mit gr. Herman von den sachen zu reden, eventuell ihnen gewalt zu geben, gen Waldkirch zu ihm zu reiten.

Überlieferung/Literatur

Or. mb. Basel. St.-A. Br. II|8.

Kommentar

Betreffs dieser vier markgräflichen, dem gr. Herman v. Sulz in verwahrung gegebenen dörfer vgl. nr. 3771. — Das regest rechtfertigt sich durch die folgenden verhandlungen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. Baden 3 n. 5039, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b9da92f3-9615-4edf-a635-78d627dc70a7
(Abgerufen am 28.03.2024).

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