RIplus | Baden 1,1 - Markgrafen von Baden (1050-1431)
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M. Hermann reversiert, dass er seinem diener Friedrich von Gomaringen seinen hof zu Backnang (Backenanc) für vierzig mark lötigen silbers zu einem burglehen gesetzet habe bis zur einlösung um vorgenanntes gut. Derselbe soll auf mahnung jederzeit dem markgrafen als burgmann zu Beilstein (Bil-) oder zu Backnang dienen, wenn der hof aber eingelöst wird, soll er die vierzig mark nach rath des markgrafen im umkreis einer meile von Beilstein oder Backnang anlegen.
Überlieferung/Literatur
Or. Stuttgart. St.-A.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RIplus Regg. Baden 1,1 n. 588, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d493b131-ea10-4182-8038-a691d499d9e5
(Abgerufen am 08.02.2025).