RIplus | Baden 1,1 - Markgrafen von Baden (1050-1431)
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graf Friedrich zu Mörs und Saarwerden beredet zwischen M. Bernhard und Strassburg einen stillstand bis zum 23. april. In der zwischenzeit soll kein theil zu dem andern greifen, noch dulden, dass die feinde des andern diesem aus schlössern und landen schaden zufügen, und graf Friedrich gedenkt, einen gütlichen tag zwischen den parteien zu austrag ihrer sache zu bescheiden.
- Originaldatierung:
- 5. post Erhardi.
Überlieferung/Literatur
Cop. coaev. Strassburg. St.-A. AA. 102.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RIplus Regg. Baden 1,1 n. 4568, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c7d464b7-d234-4b3a-b506-f04a3af1ed81
(Abgerufen am 08.02.2025).