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RIplus | SFG: Bischöfe und Domkapitel von Augsburg 2 - Konrad von Hirschegg und Hartwig I. von Lierheim (1152-1184)

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Bischof Konrad von Augsburg (Cvonradus bzw. Cůnradus Augustensis episcopus) gibt mit den Domkanonikern [von Augsburg], Äbten, Pröpsten, Klerikern und Ministerialen [des Bistums] seine Zustimmung, dass die Weltkleriker von Herbrechtingen [Lkr. Heidenheim a. d. Brenz], welche ein geordnetes, beschauliches Leben zu sehr vernachlässigt hatten, durch Augustinerchorherren aus Hördt [Lkr. Germersheim/Rheinland-Pfalz] ersetzt werden. Außerdem gestattet er dem Kaiser [Friedrich I.], dass dieser einen Hof, den er an diesem Ort von der Kirche zu Augsburg zu Lehen hatte, mit Leuten, Einkünften und allem Zubehör den dort lebenden Brüdern [Chorherren] zu immerwährenden Besitz überträgt. Schließlich vertraut Bischof Konrad die Seelsorge an diesem Ort, welche bislang ihm zustand, dem Propst [des neuen Augustinerchorherrenstifts] an und erklärt, kein Mitwirkungsrecht an dessen Einsetzung zu haben.

Überlieferung/Literatur

Erwähnt in DFI 577 von 1171 Mai 1 – siehe Nr. 86 . Zu Herbrechtingen vgl. Maurer, Dt. Königspfalzen 3, 182-192, dort 190 f. zur Entstehung und Frühgeschichte des Augustinerchorherrenstifts.

Kommentar

Aufgrund der gegebenen Überlieferungssituation gibt es keine Kenntnisse über das Zustandekommen und den rechtlichen Charakter der angeblichen bischöflichen Konsenserteilung und Verzichtserklärung. 

 

Georg Kreuzer

 

Originalregest für RIplus | SFG, bearbeitet von Georg Kreuzer, Redaktion Thomas M. Krüger unter Mitarbeit von Florian Dorn, Erstveröffentlichung im März 2016.

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Empfohlene Zitierweise

RIplus | SFG: Regg. B/DK Augsburg 2 n. 9, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e81adb3e-0ed1-4d26-9784-9832f5e32420
(Abgerufen am 25.04.2024).

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