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RIplus | SFG: Bischöfe und Domkapitel von Augsburg - Bd. 1: Wikterp - Walther I. von Dillingen (769-1152)

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Ein Verzeichnis der kirchlichen und königlichen Güter im Bistum Augsburg (Augustensis episcopatus) enthält insgesamt 1006 bewirtschaftete und 35 unbewirtschaftete Freihufen, 421 bewirtschaftete und 45 unbewirtschaftete Knechtshufen; im einzelnen sind die Fahrhabe, der Grundbesitz und die daraus rührenden Abgaben der Michaelskirche in Staphinse [Staffelsee, Lkr. Weilheim] angeführt.

Überlieferung/Literatur

MG Cap. 1, 250 ff Nr. 128 (nach Hs. 9. Jh. der Landesbibliothek Wolfenbüttel) ; MB 7, 83 ; Teilabdruck auch in Mittelalterliche Bibliothekskataloge 3 I, 164 f und J. Becker-Dillingen, Quellen und Urkunden zur Gesch. des deutschen Bauern 559 f.

Kommentar

Die Datierung des mit dem „Capitulare de villis“ zusammen überlieferten Schriftstückes ist umstritten, die ältere Forschung nahm die Entstehung im Anschluß an die Anordnung Karls d. Gr. zur Aufzeichnung des königlichen und kirchlichen Besitzes an und reihte es zum Jahr 810 ein (Boretius, MG Cap. a.a.O.; Waitz, Deutsche Verfassungsgesch. 24, 152. Zur Überlieferungsgeschichte vgl. bes. Th. Mayer, Der Ursprung des Capitulare de Villis, in: Tijdschrift voor Rechtsgeschiedenis 7, 1-37; die Lit. dazu bei J. Kulischer, Allg. Wirtschaftsgeschichte des MA und der Neuzeit 1, 59 ff). So auch in jüngerer Zeit Zoepfl, ZBLG 13, 99. Bauerreiß datiert 811 (StMOSB 60, 392) und 812 (LThK 9, 764).

Gegen diese ältere Lehre wandte sich A. Dopsch, Das Capitulare de Villis, die Brevium Exempla und der Bauplan von St.Gallen, in: Vjschr. für SWG 13, 55-63 und Die Wirtschaftsentwicklung der Karolingerzeit 21, bes. 90 ff, der Entstehung im Zusammenhang mit der Klosterreform von 816 durch Ludwig d. Fr. vermutet. Nach Dopsch handelt es sich bei dem erhaltenen Bruchstück um eine Güteraufnahme im ganzen Bistum Augsburg, von der allein die ausführliche Beschreibung der Michaelskirche im Staffelsee und die Summierung für das ganze Bistum erhalten ist (cap. 9). Besonders durch den Vergleich mit dem Inventar der Kirche zu Bergkirchen (Lkr. Freising; QE NF 4, 550 Nr. 652) dürfte sich ergeben, daß die Initiative zur Niederschrift von bischöflicher Seite ausging, nicht von königlicher. Die Gegenüberstellung mit diesem Inventar zeigt auch, daß die Annahme von Bauerreiß, das Staffelseer Inventar könne nur die Ausstattung einer Bischofskirche widerspiegeln, nicht voll stichhaltig ist (Bauerreiß, StMOSB 60, 383 Anm. 10; dazu Zoepfl, ZBLG 13, 99; Stadler, OA 75, 192). - Metz, DA 10, 395-416 widerlegt den Zusammenhang der Niederschrift mit der Klosterreform unter Ludwig d. Fr. und vermutet (411), daß die von Karl d. Gr. seit 807 angeordneten Güteraufnahmen bereits nach dem Vorbild dieses Inventars angelegt werden sollten (vgl. auch Verhein, DA 10, 385 u. 11, bes. 335, 339 ff, 388 ff).

 

Nachtrag:

 

Text und deutsche Übersetzung: G. Franz, Quellen zur Geschichte des deutschen Bauernstandes im Mittelalter (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe 31, 1967) 66-71. Das im Verzeichnis der Güter enthaltene Schatzverzeichnis s. auch bei Bischoff, Schatzverzeichnisse 90f Nr. 85 zu 811 (mit Literaturnachweisen); ebd. 23f Nr. 12 das in der Anmerkung erwähnte Inventar der Kirche von Bergkirchen. Vgl. ferner W. Metz, Das karolingische Reichsgut (1960) 26-53; zur Interpretation der Staffelsee-Kirche als Bischofskirche s. Schmid, Wikterp 134. - Prinz, Mönchtum 434 stellt Erwägungen über die Herkunft des Staffelsee-Gutes an (Herzogsgut oder Besitz der Benediktbeurer Gründerfamilie). - Zur Quellensystematik und zum Forschungsstand vgl. auch W. Metz, Zur Geschichte und Kritik der frühmittelalterlichen Güterverzeichnisse Deutschlands, in: Archiv für Diplomatik, Schriftgeschichte, Siegel- und Wappenkunde 4 (1958) 189-193; ferner Th. Mayer, Das Capitulare de villis, in: ZRG GA 79 (1962) 17f.

 

Regest übernommen aus: Die Regesten der Bischöfe und des Domkapitels von Augsburg, bearbeitet von Wilhelm Volkert (Veröffentlichungen der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft, Reihe 2b), Augsburg 1985, S. 31.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. B Augsburg 1 n. 23, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/fc243d8e-b313-496b-a326-5e93c63c8ddc
(Abgerufen am 28.03.2024).

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