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RIplus | SFG: Bischöfe und Domkapitel von Augsburg - Bd. 1: Wikterp - Walther I. von Dillingen (769-1152)

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König Pippin überträgt der von Magnus zu Füssen gegründeten Zelle Güter auf Intervention des Bischofs Wikterp und auf Bitte seines im Kloster lebenden Bruders Karlmann; er bedenkt auch die bischöfliche Kirche in Augsburg mit Landschenkungen.

Überlieferung/Literatur

Vita sancti Magni II, 10, Goldast, Rer. Alam. Script. 1, 198; ferner MG SS 4, 425. - Vgl. die bei Nr. 4 zitierte Literatur zur Vita s. Magni.

Kommentar

Eine gewisse sachliche Begründung für die Schenkungen Pippins könnte man darin finden, daß nach der Beseitigung des alamannischen Herzogtums 744/746 das Herzogsgut und beträchtlicher alamannischer Adelsbesitz in fränkisches Fiskaleigentum übergegangen ist, das vom König zum Teil weiter verschenkt wurde (s. Büttner, ZSchwKG 43, 132 f; Weller, Gesch. des Schwäb. Stammes 104 f). Die hier erschlossene Datierung beruht darauf, daß Pippin 751 die Königswürde erlangte (RI 21 Nr. 64a) und daß sein Bruder Karlmann 754 in einem Kloster in Vienne starb (RI21 Nr. 53f). Vielleicht kann man die Intervention Karlmanns in die Monate Mai-Juni 754 legen; denn in dieser Zeit war er bei seinem königlichen Bruder, um dessen geplanten Zug gegen den langobardischen König Aistulf zu verhindern (RI 21 Nr. 53d). In der Translatio s. Magni (MG SS 4, 425) findet sich ein Hinweis auf ein Diplom Karls d. Gr. für Bischof Sintpert von Augsburg (vgl. Nr. 11; RI 21 Verl. Urk. Nr. 49, nicht identisch mit Verl. Urk. Nr. 517), das man als Bestätigung einer Schenkung Pippins an die Augsburger Kirche auffassen kann.

Die Schenkung Pippins an die Augsburger Kirche deutet auch der Bischofskatalog an (MG SS 13, 278); es heißt dort, die dem Bistum vermachten Güter seien sowohl an St. Afra wie auch an St. Maria gekommen („reges ea, quae episcopatui dederunt, tarn ad sanctam Afram quam ad sanctam Mariam conscribi fecerunt“). Gerade diese Stelle zeigt, daß zur Zeit Wikterps noch nicht von einer Trennung in zwei Kanonien bei St. Afra und beim Dom gesprochen werden kann; in der „Vita communis“ am Dom sind die Anfänge des Domkapitels zu erblicken (s. Nr. 10). Diese Nachricht des Bischofskatalogs darf auch nicht dazu verführen, eine Trennung von Gütern für den Bischof und für das Kapitel während der Zeit Wikterps zu konstruieren (s. A. Pöschl, Bischofsgut und Mensa episcopalis 2 [1909] 91 f, über die Gütertrennung im allgemeinen vgl. ebd. 63 ff).

 

Nachtrag:

 

Zur Überlieferung der Magnus-Vita aus dem Kloster in Füssen vgl. Schmid, Wikterp 116 f Nr. 9; ebd. 136 über die Wirksamkeit Wikterps für Füssen. Prinz, Mönchtum 362 f, 368 weist auf den fränkischen Einfluß im Bereich der Diözese Augsburg hin, der sich in der Geschichte Füssens um 747 abzeichne; vgl. dazu auch Störmer, Früher Adel 285.

HAB Füssen 58 setzt die Ausstattung Füssens in die Zeit des Bischofs Tozzo, der mehr der karolingischen Seite zuzuordnen sei, während Wikterp als „agilolfingischer“ Bischof zu gelten habe; HAB Augsburg Land 11. - Zu der hierher zu beziehenden Stelle des Augsburger Bischofskatalogs (MG SS 13, 278) vgl. auch E. Knögel, Schriftquellen zur Kunstgeschichte der Merowingerzeit, in: Bonner Jahrbücher 140/141 (1936) 93 Nr. 202. - Klebel, in: ZWLG 17, 150 setzt die Schenkung Pippins an Bischof Wikterp zu 754.

 

Regest übernommen aus: Die Regesten der Bischöfe und des Domkapitels von Augsburg, bearbeitet von Wilhelm Volkert (Veröffentlichungen der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft, Reihe 2b), Augsburg 1985, S. 19.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. B Augsburg 1 n. 7, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/f9e32ce3-3858-4ac0-bf76-071152e0f80f
(Abgerufen am 28.03.2024).

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