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RIplus | SFG: Bischöfe und Domkapitel von Augsburg - Bd. 1: Wikterp - Walther I. von Dillingen (769-1152)

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Papst Leo [III.] fordert die Bischöfe Alim von Säben, Walterich von Passau, Atto von Freising, Adalwin von Regensburg, Sintpert von Staffelsee (Stafnensis), die Äbte, den Klerus und das Volk in der Provinz Baiern zu gemeinsamer Tätigkeit mit dem von ihm nach Rat und Zustimmung König Karls zum Metropoliten erhobenen Erzbischof Arn von Salzburg auf, gibt eherechtliche Anweisungen und fordert die Geistlichen zur Zusammenarbeit mit den Bischöfen auf. - Dat. III. id. Aprilis …., anno pontificatus domni nostri in apostolica sede quinto, domni Caroli excellent. 27., indictione 8.

Überlieferung/Literatur

MG EE 5, 60 Nr. 5 (nach dem Rotulus des 9. Jh. im HHStA Wien) ; Hauthaler, SUB 2, 7-10 Nr. 2d (XII f über den Rotulus und seine Datierung). - GP 1, 9 Nr. 10; 384 Nr. 3; JE 21 Nr. 2503.

Kommentar

Mit diesem Schreiben, durch das Leo III. seine Mitwirkung bei der Erhebung Arns zum Erzbischof betonen und erneut bekanntmachen wollte, sollte das päpstliche Interesse an den Fragen der Kirchenorganisation in Baiern betont werden (vgl. auch Löwe, Reichsgründung 85 f).

Unzweifelhaft ist hier mit „Sintpertus Stafnensis aecclesiae episcopus“ der gleiche Mann bezeichnet, der im Schreiben von 798 als „episcopus Nivuinburcgensis“ angesprochen wird (Nr. 14; vgl. auch 15). Strittig ist, wohin der Sitz dieses Bischofs zu legen ist. In der letzten Erörterung dieser Frage hat sich R. Bauerreiß dafür ausgesprochen, daß in der „ecclesia Stafnensis“ ein spätantikes Bistum zu sehen ist, das weit vor der bonifatianischen Kirchenreform in Baiern bestanden habe, darum auch in den dafür maßgeblichen Quellen nicht genannt zu werden brauchte (Bauerreiß, StMOSB 60, 375-438; ders., KG Bayerns 1, 4 ff; ders., Bonifatius-Gedenkgabe 469). B. will die vorher herrschende Meinung - daß der Sitz in Neuburg an der Donau, die Kirche auf der Staffelseeinsel aber ein bischöfliches Dotationsgut gewesen sei (so Nottarp 70 ff), oder daß der Bischofssitz kurz vor der Vereinigung des Sprengels mit dem von Augsburg auf die Staffelseeinsel verlegt worden sei (Riezler 21 I, 195 f; Zoepfl, ZBLG 13, 101) - dahin berichtigen, daß Neuburg an der Donau nie als Bischofssitz in Frage käme, sondern daß der Name Neuburg am oder im Staffelsee zu suchen sei. Dem ist jedoch entgegenzuhalten, daß der Nachweis für den Namen Neuburg am Staffelsee nicht schlüssig geführt werden kann (vgl. bes. Zoepfl, ZBLG 13, 94-101; 14, 395 f), und besonders, daß die im Norden Augsburgs weit über den Lech nach Osten ausgreifende Augsburger Bistumsgrenze durch die Vereinigung des Staffelseegebietes mit dem schwäbischen Bistum nicht zu erklären ist. Einen Grund dafür könnte man darin finden, daß der Sprengel von Neuburg-Staffelsee tatsächlich von der Donau bis an die Alpen reichte. An der geographischen Lage könnte man Anstoß nehmen; doch wenn man die von Bauerreiß nicht voll widerlegte politisch bedingte Gründung annimmt, dann erscheint diese Form nicht mehr so unmöglich (vgl. Nr. 1, 2, 3). Auch ist zu bedenken, daß die Grenze gegen Freising mit der Einschnürung am Lech auf der Höhe von Augsburg wohl um die Mitte des 8. Jh. noch nicht im einzelnen festgelegt war. Die Weihe der beiden Kirchen an der Ecknach durch Atto von Freising zeigt frühestens im letzten Jahrzehnt des 8. Jh. die Richtung des wachsenden freisingischen Einflusses (vgl. Nr. 13. Noch ca. 815 konnte sich Bischof Hanto im Besitz der weit östlicher gelegenen Kirche von [Unter- oder Ober-] Kienberg [Lkr. Freising] behaupten, erst 822 mußte sie Bischof Nidger herausgeben; doch mag es sich hier auch um einen Streit wegen einer bischöflichen Eigenkirche handeln; s. Nr. 25 und 28).

Die „Verlegung“ des Bischofssitzes von Neuburg an der Donau auf die Insel im Staffelsee, auf der seit geraumer Zeit ein nicht unbedeutendes Kloster stand, wohl eine Tochtergründung von Benediktbeuern (Widemann, OA 59, 26), dessen Kirche auch Bischofskirche gewesen sein könnte, wie der Paramentenbestand vermuten läßt (vgl. Nr. 23; s. auch Stadler OA 75, 192), erscheint nicht mehr zu unwahrscheinlich, wenn man von der Person Sintperts ausgeht. Es dürfte sicher sein, daß Sintpert bereits 778 Bischof von Augsburg wurde und als solcher wohl nach der Umwälzung in Bayern 788 (vielleicht auch erst 792, wenn sich die Identität mit Sintpert von Murbach halten läßt) den schon früher augsburgischen Teil jenseits des Lechs zur Verwaltung übertragen bekam. Er konnte nicht ständig in seiner Neuburg-Staffelseer Diözese weilen; es wäre denkbar, daß sich durch einen längeren Aufenthalt Sintperts im südlichen Teil der mitverwalteten Diözese im Jahr 799 das Inselkloster zum Mittelpunkt der bischöflichen Verwaltung entwickelte und daß auf diese Weise die Anrede in dem päpstlichen Schreiben erklärt werden kann. - Zu diesem Fragenkreis vgl. oben S. 4 f; Zoepfl, Bischöfe 31-34.

 

Regest übernommen aus: Die Regesten der Bischöfe und des Domkapitels von Augsburg, bearbeitet von Wilhelm Volkert (Veröffentlichungen der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft, Reihe 2b), Augsburg 1985, S. 27f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. B Augsburg 1 n. 16, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/f36a92f1-dac5-450b-b5f8-fb5b455339df
(Abgerufen am 28.03.2024).

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