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RIplus | SFG: Bischöfe und Domkapitel von Augsburg - Bd. 1: Wikterp - Walther I. von Dillingen (769-1152)

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Der Bischof von Augsburg [Heinrich] (episcopus Augustae civitatis) wird mit einer großen Anzahl geistlicher und weltlicher Fürsten aus dem Reich nördlich der Alpen aufgefordert, 100 Panzerreiter (loricatos) dem von Kaiser Otto II. aufgebotenen Heerbann zuzuführen.

Überlieferung/Literatur

MG Const. 1, 632 f Nr. 436 (nach Abschr. des 10. Jh. in der Staatsbibl. Bamberg) ; vgl. auch Uhlirz, Jb. Ottos II. 247 ff. - RI 2, 375 Nr. 856c; Oediger 1, 163 Nr. 533.

Kommentar

Die Datierung dieses wohl von Rom aus ergangenen Aufgebotsschreibens ist zweifelhaft. Ph. Jaffe, der erste Herausgeber (Bibl. rer. Germ. 5, 471 Nr. 1), u. andere nach ihm traten für 980 ein. Weiland (MG Const. a. a. O.) und besonders Uhlirz, Jb. Ottos II. a. a. O. setzen das Schreiben mit überzeugenden Gründen zum Jahr 981. Danach diente es der Verstärkung des kaiserlichen Heeres zum Zug nach Süditalien gegen die Sarazenen. Im Herbst 981 rückte Otto II. von Rom aus nach Süden vor, um die Jahreswende 981/982 wartete er in Salerno das Eintreffen der deutschen Truppen ab (vgl. MG DD 2, 310 f Nr. 267 von 982 Januar 6; hier tritt der ebenfalls durch das Aufgebot herangerufene Bischof Erchenbald von Straßburg als Petent auf). Über den weiteren Verlauf des Zuges und die Schlacht bei Cap Colonne vgl. Nr. 173.

Auch die Stelle in Thietmars von Merseburg Chronicon III, 20 (MG SS rer. Germ. n. s. 9, 122 f): „ ... ad supplementum exercitus sui Bawarios ac fortes in armis Alemannos vocavit“ könnte auf dieses Aufgebot bezogen werden, wenngleich nicht nur Baiern und Alamannen vom Kaiser nach Italien beordert, sondern aus dem ganzen Reich Bischöfe und Adelige gerufen wurden.

M. Uhlirz, Der Fürstentag zu Mainz im Februar bis März 983, in: MIÖG 58 (1950) 283 f spricht sich gegen die Einreihung des Aufgebots zum Jahr 981 aus und möchte es als Ergebnis der Verhandlungen Ottos II. mit den deutschen Fürsten im Februar und März 983 in Mainz ansetzen (ebenso dies., Die ersten Grafen von Luxemburg, in: DA 12 [1956] 39 f). Mit dem „episcopus Augustae civitatis“ könnte dann nur Eticho gemeint sein. Der Text der Vita Udalrici cap. 28 läßt vermuten, daß sich Bischof Heinrich mit einem augsburgischen Aufgebot vor Cap Colonne im kaiserlichen Heer befand, das wahrscheinlich stark dezimiert wurde. Bekanntermaßen nimmt das Schreiben auf die Leistungsfähigkeit der einzelnen Kontingentsteller Rücksicht (s. bes. Uhlirz, Jb. Ottos II. a. a. O.). Es ist also nicht anzunehmen, daß nach dem schweren Verlust vom Juli 982 bereits im folgenden Frühjahr der Augsburger Bischof wieder mit hundert Reitern persönlich zum kaiserlichen Heer hätte kommen müssen. Augsburg stellte ebenso wie die Erzbischöfe von Köln und Mainz und der Bischof von Straßburg das höchste Kontingent von je 100 Reitern; der Bischof von Augsburg mußte noch dazu sein Aufgebot persönlich anführen. Salzburg und Regensburg waren mit je 70 Reitern in die zweitgrößte Abteilung eingereiht. - Gerade im Hinblick auf die Leistungen der Augsburger Kirche ist es gerechtfertigt, an der Datierung des Schreibens zu 981 festzuhalten. - Über die Kriegsdienstpflicht der Reichsfürsten vgl. auch E. Klebel, Gedanken über den Volksaufbau im Südosten während des Mittelalters, in: Deutsches Archiv für Landes- und Volksforschung 2 (1938) 905-912 mit weiteren Literaturangaben; ders., Vom Herzogtum zum Territorium, in: Aus Verfassungs- und Landesgeschichte (Festschrift für Theodor Mayer) 1 (1954) 207 ff; die nach der Lehensordnung geordneten selbständigen Abteilungen der geistlichen Fürsten seien aus den gräflichen und herzoglichen Aufgeboten herausgenommen; s. jedoch die kritische Stellungnahme von H. Lieberich, in: ZGOR 107 NF 68 (1959) 237.

 

Nachtrag:

 

L. Auer, Der Kriegsdienst des Klerus unter den sächsischen Kaisern, in: MIÖG 79 (1971) 372 f neigt der Datierung zu 980 zu und lehnt die von M. Uhlirz, in: MIÖG 58 (1950) 283 f erschlossene Datierung zu 983 ab; er meint, daß es sich bei dem Schreiben nicht um die Aufforderung zur Mobilisierung eines Ersatzaufgebots handeln könne; dafür sei es zu groß gewesen. K. F. Werner, Heeresorganisation und Kriegführung im deutschen Königreich des 10. und 11. Jahrhunderts (Settimane di studio del centro italiano di studi sull’ alto medioevo 15, 1968) 805 ff, 823 ff setzt das „Ersatz- oder Zusatzaufgebot“ in das Jahr 981. Der Datierung des Aufgebotsschreibens zu 981 (Sommer oder Herbst) stimmt zu H. Büttner, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 101 (1965) 397; s. auch Gebhardt-Grundmann 91, 264 Anm. 10.

 

Regest übernommen aus: Die Regesten der Bischöfe und des Domkapitels von Augsburg, bearbeitet von Wilhelm Volkert (Veröffentlichungen der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft, Reihe 2b), Augsburg 1985, S. 97f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. B Augsburg 1 n. 172, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e186a20d-913d-43c6-8533-8ed9a62c918f
(Abgerufen am 28.03.2024).

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