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RIplus | SFG: Bischöfe und Domkapitel von Augsburg - Bd. 1: Wikterp - Walther I. von Dillingen (769-1152)

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Papst Paschalis II. teilt Bischof H[ermann] von Augsburg (Augustensis episcopus) mit, daß er aus dem Bericht des Abtes H[artmann von St. Ulrich und Afra in Augsburg], welcher die Angelegenheit im Domkapitel Augsburg (in ipsa vestrae ecclesiae congregatione) sorgfältig untersucht habe, und aus dem Bekenntnis des Überbringers dieses Schreibens, eines Klerikers, erfahren habe, daß dieser weder freiwillig noch wissentlich (neque sponte neque scienter) in ein Kloster eingetreten sei (monachico habitu est indutus), sich von dort aber wieder wegbegeben und vom Vorgänger Hermanns und vom Domkapitel (a praedecessore tuo atque a congregatione Augustensis ecclesiae) Benefizium und Pfründe dieser Kirche (beneficium et praebendam eiusdem ecclesiae) erhalten habe; der Kleriker soll nicht gezwungen werden, in das Kloster zurückzukehren; er soll auch sonst nicht belästigt werden. Da nach dem Eintreffen des Klerikers Boten des Bischofs in fünftägiger Frist nicht erschienen seien, habe er den Kleriker entlassen. - Dat. 3. id. mart.

Überlieferung/Literatur

Bayer. Staatsbibliothek München, Clm 3739 fol. 18' (Abschrift 12. Jh.).-Drucke: Jaffe, Regesta Pontificum Romanorum 514 Nr. 4830; JL 1, 710 Nr. 5887; PL 163,417 Nr. 486.-Regesten: Gebele 114 Nr. 10; GP 2I, 34 Nr. 20; 47 Nr. 1.

Kommentar

Über die Handschrift vgl. Nr. 378. Das Schreiben dürfte in den Anfang der Regierungszeit Hermanns gehören, als sich ein vom bischöflichen Vorgänger mit einer Pfründe der Domkirche versehener, aus einem Kloster entwichener Kleriker um die Sicherung eines Benefiziums bemühte; aus dem Bericht dürfte hervorgehen, daß das Domkapitel sich auf der Seite des Klerikers befand, während der Bischof weniger freundlich gesinnt war. Somit könnte die Angelegenheit in die Zeit der Spannung mit dem Kapitel verlegt werden (s. Nr. 379). Näheres über die Verleihung durch den Vorgänger Hermanns, Siegfried, ist nicht bekannt; bei dem die Untersuchung leitenden Abt dürfte es sich um Hartmann von St. Ulrich und Afra in Augsburg handeln, der wohl zu Beginn des Jahies 1100 von Bischof Hermann dort eingesetzt wurde (s. Nr. 376; dies vermutet auch Gebele 40 Anm. 2). Daß Abt Heinrich von Ottobeuren (Hemmerle, Germ. Ben. 2, 214) oder Abt Hartpert von Lorch (Lindner, Monasticon Augustanum 81), die beide um 1100 genannt werden, damit gemeint sind, ist unwahrscheinlich. - Meyer v. Knonau, Jb. Heinrichs IV. u. Heinrichs V. 5, 146 Anm. 1 reiht dieses Schreiben zu 1101 oder 1102 (ebenso GP 2I, 34 Nr. 20) ein, ohne allerdings nähere Gründe dafür anzugeben.

 

Regest übernommen aus: Die Regesten der Bischöfe und des Domkapitels von Augsburg, bearbeitet von Wilhelm Volkert (Veröffentlichungen der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft, Reihe 2b), Augsburg 1985, S. 234f.

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. B Augsburg 1 n. 377, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/debf6777-26a4-4654-a2eb-82c6d876c164
(Abgerufen am 28.03.2024).

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