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RIplus | SFG: Bischöfe und Domkapitel von Augsburg - Bd. 1: Wikterp - Walther I. von Dillingen (769-1152)

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Bischof Siegfried gibt dem Domkapitel die diesem von ihm und seinen Vorgängern widerrechtlich entzogenen Güter [in Straubing und anderwärts] zurück und söhnt sich wegen vorhergegangener Gewalttätigkeit (pro violentia) mit den einzelnen Angehörigen des Domkapitels aus. - In canonicorum capitulo.

Überlieferung/Literatur

HStA München, Hochstift Augsburg, Münchener Bestand Lit. Nr. 409 fol. 19’ (14. Jh.) Mondschein, in: Jb. hist. Verein Straubing 8, 54; Nagel, Notitiae 275; Bram, Bischöfe 2, 16 Anm. ww.

Kommentar

Nagel und Braun geben als Vorlage eine Abschrift des beginnenden 12. Jahrhunderts an; diese ist nicht zu ermitteln (vgl. dazu auch Nr. 261). - Die Nachricht von den Vorgängen unter Bischof Siegfried folgt unmittelbar der Schenkung Bischof Brunos von Gütern in Straubing (s. Nr. 261); bei der Beeinträchtigung des Kapitels durch die Nachfolger Brunos handelt es sich offensichtlich vornehmlich um Maßnahmen, die gegen den dortigen Besitz des Domkapitels gerichtet waren. Unter Bischof Heinrich II. war der Domkapitelbesitz geschmälert worden (Nr. 284); doch hatte dafür Bischof Embriko wenigstens teilweise Ersatz geleistet (Nr. 307). - Die Aussöhnung zwischen Bischof Siegfried und den Domkanonikern fand „in canonicorum capitulo“ statt, wofür man als Ort Augsburg erschließen kann. - Die Güter in Straubing blieben weiterhin umstritten; erst unter Bischof Hermann wurden sie 1104 endgültig dem Domkapitel zurückgegeben (s. Nr. 382), nachdem bereits 1101 Verhandlungen darüber stattgefunden hatten (s. Nr. 379).

 

Regest übernommen aus: Die Regesten der Bischöfe und des Domkapitels von Augsburg, bearbeitet von Wilhelm Volkert (Veröffentlichungen der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft, Reihe 2b), Augsburg 1985, S. 220.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. B Augsburg 1 n. 362, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/dc6f083a-fe98-4063-a2a8-98a521ef0e88
(Abgerufen am 29.03.2024).

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