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RIplus | SFG: Bischöfe und Domkapitel von Augsburg - Bd. 1: Wikterp - Walther I. von Dillingen (769-1152)

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Auf der unter Vorsitz des Erzbischofs Arn von Salzburg stattfindenden Synode von Reisbach [Lkr. Dingolfing], deren Beratungen dann in Freising und Salzburg fortgesetzt werden, und an der die Bischöfe Alim von Säben, Walterich von Passau, Atto von Freising, Sintpert von Neuburg (Newburgensis), Adalwin von Regensburg, Äbte, Priester, Erzpriester und Diakone teilnehmen, werden Beschlüsse gefaßt zur Regelung der Lebens- und Rechtsverhältnisse der Welt- und Ordensgeistlichen, der Einrichtung von Taufkirchen, der Teilnahme der Laien am Gottesdienst, von Streitigkeiten in Ehesachen, der Schenkungen Freier an Kirchen und Klöster. Die Grundlagen für die Beschlüsse übersandte König Karl durch Bischof Sintpert „cum aliis religiosis viris“ an Arn von Salzburg.

Überlieferung/Literatur

MG Conc. 2 I, 205-219 Nr. 24 ; die Vorrede nach dem erst später entdeckten clm 28135 s. bei A. Werminghoff, Zu den bayerischen Synoden am Ausgang des 8. Jh., in : FS für H. Brunner 42 ff.

Kommentar

Zur Textgestaltung vgl. Dold, DA 8, 364-383, zur Bezeichnung Sintperts als „episcopus Newburgensis“ s. Nr. 14. Wie die Überlieferung selbst mitteilt, ist die Reihe der 47 Canones in folgende Gruppen aufzuteilen, die an den drei genannten Orten beschlossen wurden: Can. 1-5 in Reisbach, can. 6-31 in Freising, can. 32-47 in Salzburg (Werminghoff, a.a.O. 45). Die Abhängigkeit von Beschlüssen fränkischer Synoden zeigt der Inhalt ganz deutlich, vgl. bes. die „Admonitio generalis“ von 789 März 23 und das Capitulare des Frankfurter Konzils 794 (RI 21 Nr. 300; MG Conc. 2 1, 165-71 Nr. 19 G), durch die Nachricht von der Überbringung durch Sintpert, die nach Werminghoffs Mitteilung bereits aus dem 9. Jh. bekannt ist, wird sie weiter erhärtet.

Strittig ist die Datierung: Hauck, KG Deutschlands 82, 461 f tritt für 799 Jan. 20 ein, indem er die sich selbst widersprechende junge Überlieferung „Actum......20. die Januarii, regnante domno nostro Carolo gloriosissimo, anno regni eius 32., Christi 796“ (MG Conc 2 I, 215 Nr. 24 B 2) durch die königliche Bezeichnung Karls d. Gr. und die Nennung Arns als Erzbischof auf 799 richtig stellt (ihm folgt Zoepfl, ZBLG 13, 97). Er kann mit Hilfe des Schriftwechsels zwischen Arn und Alkuin (MG EE 4) nachweisen, daß Arn im Januar 800 in Rom war. Da die Tagesangabe des 20. Januar nicht ohne weiteres verworfen werden kann, bleibt nur mehr das Jahr 799 für die Synoden übrig. Mühlbacher (RI 21 Nr. 351, vgl. auch Hübner, Deutsche Geschichtsblätter 10, 189) datiert auf 800, da das 32. Regierungsjahr Karls von 799 Oktober 9 bis 800 Okt. 8 zu rechnen sei; Werminghoff a.a.O. 48 ff reiht sie zwischen 800 April 11 und dem Herbst des gleichen Jahres ein, da stilistische Abhängigkeiten mit dem Schreiben Leos III. von diesem Tag bestünden (vgl. Nr. 16); in gleichem Sinne spricht sich Löwe aus (Die karolingische Reichsgründung und der Südosten 88 ff).

 

Die Abhängigkeit der Synodalakten von dem Papstschreiben vom 11. April 800 ist keineswegs so stark, daß sie einen kausalen Zusammenhang rechtfertigt. Überdies kann noch angeführt werden, daß Sintpert 799 als „episcopus Nivuenburcgensis“, 800 jedoch als „episcopus Stafnensis“ bezeichnet wird. Die Übersiedlung des Neuburger Bischofs auf die Staffelseeinsel kann wohl in die zweite Hälfte des Jahres 799 verlegt werden, jedenfalls ist sie nach der Reisbacher Synode anzusetzen. Vielleicht ist zu vermuten, daß Arn bei seinem Aufenthalt an der Kurie im Winter 799/800 davon berichtete. Wenn er wohl auch bei der Abfassung des Schreibens Leos III. von 800 April 11 nicht mehr in Rom war (wie Hauck, KG Deutschlands 82, 462 zutreffend gegen MG EE 5, 60 Anm. 6 feststellt), so ist doch anzunehmen, daß dies Schreiben des Papstes an die baierischen Bischöfe auf seine Anregung zurückgeht, hat er doch Rom erst im März 800 verlassen.

 

Über die Anwesenheit Sintperts bei Karl d. Gr. und seine Sendung mit den Richtlinien für die Synodalstatuten an Arn lassen sich nur Vermutungen anstellen. Frühest möglicher Termin scheint die Synode und Reichsversammlung von Frankfurt 794 Juni 1 zu sein (RI 21 Nr. 324a und 325), zumal auf dieser Synode alle Bischöfe des Reiches anwesend waren; die Annales Maximiniani berichten ausdrücklich von den „episcopi Baiovariae“. Hier erschien auch Herzog Tassilo III. zum letzten Mal vor der Öffentlichkeit. Da gewisse Zusammenhänge zwischen der Auseinandersetzung Karls mit Tassilo und dem Episkopat Sintperts zu bestehen scheinen (Nr. 14), gewinnt die Anwesenheit Sintperts auf dieser Versammlung an Wahrscheinlichkeit.

Allerdings war Arn, der als Empfänger der von Sintpert überbrachten Mitteilungen genannt wird, 798 wohl selbst bei Karl in Aachen (RI 21 Nr. 347 b), für einen Aufenthalt Sintperts bei Karl danach, etwa in der Zeit 798 (Sommer) - 799 Ostern war der König in Aachen, fehlen jedoch alle Anhaltspunkte.

 

Regest übernommen aus: Die Regesten der Bischöfe und des Domkapitels von Augsburg, bearbeitet von Wilhelm Volkert (Veröffentlichungen der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft, Reihe 2b), Augsburg 1985, S. 26f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. B Augsburg 1 n. 15, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d97ca7eb-5531-4c59-8bd3-2e57a6e93ee5
(Abgerufen am 28.03.2024).

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