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RIplus | SFG: Bischöfe und Domkapitel von Augsburg - Bd. 1: Wikterp - Walther I. von Dillingen (769-1152)

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Bei der Einrichtung des Bistums Eichstätt (Eistat) wird vom [Bistum] Augsburg (Augustburg) der Sualafeldgau (Salafeld) abgetrennt und der neuen Gründung zugeteilt.

Überlieferung/Literatur

Vita quarta Bonifatii auctore Moguntino cap. 4 (1. Hälfte 11. Jh.) MG SS Schulausg. 96; vgl. Zeiß, BVfr 7, 66 Nr. 46. - Heidingsfelder 3-6 Nr. 1.

Kommentar

Das Jahr der Gründung Eichstätts und der Weihe des ersten Bischofs Willibald ist umstritten. Gewichtige Gründe sprechen dafür, diese Vorgänge in den Herbst des Jahres 742 zu legen (Heidingsfelder a.a.O. tritt für 741 ein, dem ist jedoch die sehr einleuchtende Begründung Schieffers für 742 entgegenzuhalten, s. unten), aber auch die Datierung auf 745 ist nicht völlig von der Hand zu weisen (vgl. A. Bigelmair, Das Jahr der Gründung Eichstätts, in: Festgabe für K. Schornbaum [1950] 19-35; 19 f wird über den Stand der Forschung referiert). Da man bei der Entstehung des Bistums Eichstätt nicht von einer Einrichtung im Sinne des kanonischen Rechts reden kann (Nottarp, Bonifatius-Gedenkgabe 187), läßt sich auch der Vorgang der Trennung des Sualafeldgaus von Augsburg nicht auf einen genauen Zeitpunkt festlegen. Frühest möglicher Termin ist die Weihe Willibalds, der jedoch ursprünglich für ein Bistum in Erfurt bestimmt war, aber schon kurze Zeit nach seiner Weihe den Sitz in Eichstätt nahm (Schieffer, Winfrid-Bonifatius 203 setzt die Weihe 742 Oktober 21 an; das „Concilium Germanicum“, an dem Willibald als Bischof teilnahm, fand wohl 743 April 21 statt; Schieffer, Angelsachsen und Franken 1463-1471; Löwe, Jb. f. fränk. Landesforschung 15, 114 ff lehnt dies ab und hält an der überlieferten Jahresangabe 742 fest). Das Schreiben Papst Zacharias’ mit der Bestätigung der drei Bistümer für Karlmanns Reich von 743 scheint den spätest möglichen Termin für die Entstehung Eichstätts als Bistum anzuzeigen (Nottarp, Bonifatius-Gedenkgabe 187). - Die Vita quarta Bonifatii berichtet, daß auch Teile der Diözese Regensburg (des Nordgaus nämlich) für die Neugründung Eichstätt abgetrennt worden seien; die Angabe, daß von Salzburg Teile an die Diözese Eichstätt kamen, ist offensichtlich unrichtig. Vielleicht ist dafür Würzburg einzusetzen, das wohl einen Teil des Rangaues abtreten mußte. Mit Recht wurde jedoch darauf hingewiesen, daß die organisatorischen Maßnahmen bei der Gründung Eichstätts im 8. Jh. noch nicht auf eine genaue Abgrenzung gegen die erst wenige Jahre vorher errichteten Diözesen hätte hinzielen können, da man in dieser Zeit noch kaum von fixierten Bistumsgrenzen sprechen könne (W. Kraft, Gau Sualafeld und Grafschaft Graisbach, in: Jb. für fränkische Landesforschung 8/9 [1943] 125 f).

Gegenüber dem alten Bistum Augsburg darf man aber sicher von einer Regulierung der beiderseitigen Einflußbereiche sprechen. Die Diözese Augsburg griff schon in früher Zeit über die Donau nach Norden; darauf weist die Afrakapelle bei Heidenheim (Lkr. Gunzenhausen) hin. Trotz der Forschungen von E. v. Guttenberg (Stammesgrenzen und Volkstum im Gebiet der Rednitz und Altmühl, in: Jb. f. fränkische Landesforschung 8/9 [1943] bes. 28-55) und W. Kraft (a.a.O.) ist die Besiedlung des Sualafeldgaues noch nicht ganz klargelegt; an der kirchlichen Zugehörigkeit zum Bistum Augsburg ist nicht zu zweifeln. Die Siedlung ging vermutlich vom alamannischen Riesgau aus (Retia, Rezi), der in seinem Namen noch an die Zugehörigkeit zur römischen Provinz Raetia secunda (mit der Hauptstadt Augusta Vindelicum - Augsburg) erinnert. Bis zum Ende des 8. Jh. wird das Sualafeld zu Alamannien gerechnet, erst dann setzte sich die Zurechnung zu Franken durch, als eben das Gebiet auch kirchlich von dem alamannischen Bistum Augsburg abgetrennt war. Die Bildung des Sprengels Eichstätt ging in ausgesprochen fränkischem Interesse vor sich (vgl. v. Guttenberg, a.a.O. 16). - Die Quellen für die Festlegung des Sualafeldgaus s. bei Kraft, Jb. für frk. Landesforschung 8/9, 113-117; vgl. auch die beiliegende Karte. Genaue Grenzen lassen sich für den Sualafeldgau nicht angeben. Man kann etwa sagen, daß er den Raum zwischen der Wörnitz im Westen, der Main-Donau-Wasserscheide im Norden, dem Waldgebiet jenseits der mittleren Altmühl im Osten und der Donau im Süden (etwa zwischen Stepperg [Lkr. Neuburg/Donau] und Donauwörth) ausfüllte (Kraft, a.a.O. 110-121). Im südlichen Teil griff das Bistum Augsburg über die Donau (im Gebiet nordöstlich Donauwörth) und umfaßte Teile der späteren Grafschaft im Sualafeldgau (Steichele, BA 2, 568 bestritt darum die Ausdehnung des Gaues bis an die Donau).

 

Um die gleiche Zeit etwa, als sich durch die Abtrennung des Sualafeldgaues die Grenzen des Bistums Augsburg im Nordosten abzuzeichnen begannen und als durch die Bildung der Diözese Neuburg (-Staffelsee) der Lech zur Ostgrenze geworden sein dürfte (s. Nr. 1-3, 14-17), ist wohl auch die Iller in ihrem ganzen Lauf als Westgrenze Augsburgs gegen das in der ersten Hälfte des 7. Jh. entstandene Bistum Konstanz festgelegt worden.

Die Urkunde Kaiser Friedrichs I. von 1155 November 27 für Bischof Hermann von Konstanz (Stumpf Nr. 3730; Wirtembergisches UB 2, 95 ff Nr. 352) gibt als Grenze zwischen den beiden Diözesen die Iller bis zu ihrer Mündung in die Donau an (sicut Hillara fluvius cadit in Danubium); Ulm - mit dem Besitz des Klosters Reichenau - gehörte danach zu Konstanz. Sie berichtet, daß diese konstanzische Grenze auf die Zeit des Bischofs Marcian [613?-615] und des Königs Dagobert [I., 623-638] zurückgehe. Eine tatsächlich bis ins 7. Jh. zurückreichende Vorlage für die Barbarossa-Urkunde ist nun äußerst unwahrscheinlich (von der zahlreichen Literatur zu dieser Frage seien nur die Arbeiten von Th. Mayer, Konstanz und St.Gallen in der Frühzeit, in: Schweizerische Zs. für Geschichte 2 [1952] 473-524 und H. Büttner, Christentum und fränkischer Staat in Alamannien und Rätien während des 8. Jh., in: Zs. für Schweizer Kirchengeschichte 43 [1949] bes. 140 f zitiert, die auch auf die älteren Untersuchungen hinweisen; vgl. auch U. Crämer, Das Allgäu [Forschungen zur deutschen Landeskunde 84, 1954] 16 f; s. auch oben S. 10 f). Büttner erschließt durch die Gegenüberstellung mit dem angrenzenden Bistum Basel, daß die Absteckung der Konstanzer Grenze etwa um 740 anzusetzen ist; Konstanz wurde das eigentlich alamannische Bistum, demgegenüber Augsburg, das dem baierischen Einfluß nahelag, stark zurücktrat. Es ist möglich, daß die Augsburger Diözese vor dieser Grenzregelung über die Iller nach Westen ausgriff; dies läßt sich vielleicht aus der weiten Ausbuchtung der Diözesangrenze bis über Schwäbisch-Gmünd schließen, das im Mittelalter stets zum Bistum Augsburg gehörte (vgl. R. Dertsch, Die alemannische Landnahme im unteren Illertal, in: 1000 Jahre Illertissen, hgg. v. G. Nebinger u. A. Rieber [1954] 29).

 

Nachtrag:

 

Zur Gründung des Bistums Eichstätt vgl. auch Prinz, Mönchtum 254 f; K. Bosl, Franken um 800 (SchrBLG 58) 1959, 90 f; A. Bauch, Willibald, der erste Bischof von Eichstätt, in: Fränkische Lebensbilder 1 (1967) 18-26 (auch zur Frage der Abgrenzung der Diözese); Ders., Quellen 81, 121.

Zur Abgrenzung der Diözesen Augsburg, Eichstätt, Konstanz, Basel und Straßburg s. auch Reindel, in: MIÖG 72, 309; Klebel, in: ZWLG 17, 202 ff, 216. Das in diesem Zusammenhang erwähnte Diplom Friedrichs I. von 1155 November 27 ist jetzt nach MG DD 10 I, 212 Nr. 128 zu vergleichen; s. auch Bündner UB 1, 7 Nr. 8. Über die Abgrenzung des Bistums Konstanz gegenüber der Diözese Augsburg im 7./8. Jahrhundert vgl. auch O. Feger, Zur Geschichte des alemannischen Herzogtums, in: ZWLG 16 (1957) 89 ff; H. Büttner, Die Entstehung der Konstanzer Diözesangrenzen, in: ZSchwKG 48 (1954) 265 ff über die Bildung der Grenzen zwischen den Diözesen Augsburg und Konstanz an der Iller um die Mitte des 8. Jahrhunderts. O. P. Clavadetscher, Churrätien im Übergang von der Spätantike zum Mittelalter nach den Schriftquellen, in: Vorträge und Forschungen 25 (1979) 168 hält es für fragwürdig, von der Barbarossa-Urkunde (1155) auf das Frühmittelalter zurückzuschließen. H. Büttner, Christentum und Kirche zwischen Neckar und Main im 7. und frühen 8. Jahrhundert (Bonifatius-Gedenkgabe 1954) 384 ff über das Barbarossa-Diplom von 1155.

Zur Datierung des „Concilium Germanicum“ auf 742 oder 743 vgl. auch K.-U. Jäschke, Die Gründungszeit der mitteldeutschen Bistümer und das Jahr des Concilium Germanicum, in: FS für W. Schlesinger 2 (1974) 71-136; G. Pfeiffer, Erfurt oder Eichstätt? Zur Biographie des Bischofs Willibald, in: Ebd. 142 neigt der Datierung auf 742 zu; ebd. 152 ff führt Pfeiffer aus, daß die Bildung der Diözese Eichstätt erst nach Willibalds Tod 786/787 richtig in Gang gekommen sei, daß bis dahin Eichstätt im wesentlichen nur als Klosterbezirk zu gelten habe (so auch Klebel, in: ZRG KA 28, 246). Zum Schreiben des Papstes Zacharias von 743 vgl. Rau 150 Nr. 51.

Zur Frühgeschichte des Bischofssitzes Eichstätt vgl. auch H. Dickerhof, Zum monastischen Gepräge des Bonifatius- Kreises, in: Sammelblatt des Histor. Vereins Eichstätt 71/72 (1978/79) 61-80, wonach die Stellung Willibalds als Diözesanbischof (jedenfalls ab 745) als plausibel anzusehen sei (vgl. auch die Hinweise auf die neuere Literatur auf S. 72 ff). Über die engen Zusammenhänge der Entstehung des Bischofssitzes und der benediktinischen Klostergründung vgl. Schieffer, Domkapitel 187 ff.

W. Störmer, Der Adel als Träger von Rodung, Siedlung und Herrschaft im frühmittelalterlichen Oberbayern, in: OA 106 (1981) 293 analysiert die bei der Errichtung von Eichstätt als kirchlichem Mittelpunkt wirkenden Kräfte. Zur Siedlungserschließung des Ries vgl. D. Kudorfer, Das Ries zur Karolingerzeit, in: ZBLG 33 (1970) 471-481; zur Abgrenzung gegen Eichstätt vgl. auch ebd. 531-534; sowie Nr. 283 (mit Nachtrag).

 

Regest übernommen aus: Die Regesten der Bischöfe und des Domkapitels von Augsburg, bearbeitet von Wilhelm Volkert (Veröffentlichungen der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft, Reihe 2b), Augsburg 1985, S. 18f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. B Augsburg 1 n. 6, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d88c9673-ea1e-4107-8ed5-2766c6b63e92
(Abgerufen am 28.03.2024).

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