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RIplus | SFG: Bischöfe und Domkapitel von Augsburg - Bd. 1: Wikterp - Walther I. von Dillingen (769-1152)

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Bischof S[alomon II. von Konstanz] sendet seinen Neffen [Waldo, den späteren Bischof von Freising], zur weiteren Ausbildung an Bischof W[itgar von Augsburg]. - Ind. XII.

Überlieferung/Literatur

MG Form. 409 f Nr. 24 ( = Dümmler, Formelbuch Salomons III. 27 f Nr. 25). - Vgl. Ladewig-Müller 1, 23 f Nr. 172.

Kommentar

Die Angabe der 12. Indiktion erlaubt die Einreihung zum Jahr 879, da sie nur dieses eine Mal in die Regierungszeit Salomons II. (875-889) fällt. Die Entscheidung für griechische oder Neujahrsindiktion muß offenbleiben, in den Urkunden Karls III. erscheint 878/879 die Septemberepoche (RI 21 S. XCI; MG DKar. Germ. 2, XXXVIII; Dümmler, a.a.O. 105).

Das Empfehlungsschreiben ist eine „Epistola formata“ nach den Regeln des Atticus, die die Namen nur in Siglen angibt, die aus griechischen Buchstaben gebildet werden. Diese Art der Chiffrierung wurde besonders in Empfehlungsschreiben für Geistliche angewandt (Dümmler, Formelsammlung 102 f; Du Cange, Gloss. 3, 367 f; v. d. Steinen, ZSchwG 25, bes. 463, 469 f, 473). Zur Kontrolle wird die Gesamtsumme angegeben, die sich aus den Zahlenwerten der griechischen Buchstaben ergibt. Der hier wichtige Buchstabe, der den Empfänger bezeichnet, ist ein Y, entsprechend dem lat. U, dem zweiten Buchstaben von Uuitgar. Die Regeln der „Formatae“ verlangen, daß der zweite Buchstabe des Empfängernamens berechnet wird. Zusammen mit dem ersten Buchstaben des Ausstellernamens Salomon, dem dritten des Empfohlenen Uualdo und dem vierten des Ausstellortes Constantia ergibt sich die angegebene Summe. Es besteht durchaus die Möglichkeit, daß das Schreiben tatsächlich an Witgar von Augsburg gerichtet war, wenn natürlich die Auflösung der Siglen einer „Epistola formata“ stets recht problematisch ist (vgl. K. Zeumer, NA 8, 518-521). Der Brief liegt der Zeit noch verhältnismäßig nahe, da Witgar die erste Stelle in der Kanzlei und am Hof Karls III. eingenommen hatte. Waldo könnte durch des Bischofs Vermittlung Verbindung mit der Hofgeistlichkeit und der Kanzlei erlangt haben. Ende 880 erscheint er zum ersten Mal als rekognoszierender Notar (MG DKar. Germ. 2, 46 f Nr. 28; Kehr, Die Kanzlei Karls III. 20 ff), bis 884 nahm er eine hervorragende Stelle in der Kanzlei Karls III. ein.

 

Nachtrag:

 

Maß, Bistum Freising 42-45 sucht nachzuweisen, daß der Empfänger dieser „Epistola formata“ Erzbischof Liutbert von Mainz war, wofür einige Gründe sprechen, ohne daß allerdings der Beweis völlig schlüssig geführt werden kann. - Zur Interpretation der „Epistola formata“ s. auch Germania Judaica 1 (1934) 15.

 

Regest übernommen aus: Die Regesten der Bischöfe und des Domkapitels von Augsburg, bearbeitet von Wilhelm Volkert (Veröffentlichungen der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft, Reihe 2b), Augsburg 1985, S. 43f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. B Augsburg 1 n. 50, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ccf1f82d-3f7f-434a-9c63-32a1303f79f2
(Abgerufen am 28.03.2024).

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