RIplus | SFG: Bischöfe und Domkapitel von Augsburg - Bd. 1: Wikterp - Walther I. von Dillingen (769-1152)

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Papst Paschalis II. untersagt wegen gewisser, gegen den Bischof [Hermann] von Augsburg (Augustensis) vorgebrachter Klagen diesem die Ausübung des bischöflichen Amtes, vor allem auch deshalb, weil er der Aufforderung des Legaten Bischof Richard von Albano zur Rechtfertigung an einem festgesetzten Termin trotz der päpstlichen Aufforderung nicht nachkam.

Überlieferung/Literatur

Erwähnt im Brief Papst Paschalis II. an das Domkapitel in Augsburg von 1115 November 23 (s. Nr. 408). - GP 2I, 36 Nr. 28.

Kommentar

Diese Suspension ergibt sich aus dem Brief Paschalis II., der wohl zu 1115 November 23 gehört (s. Nr. 408), worin es heißt, daß die zur Suspension führenden Klagen „ante quinquennium“ zu seiner Kenntnis gelangt seien. Zoepfl, Investiturstreit 322 f und Bischöfe 115, hält die Zeitannahme von 1111 für vertretbar. Nach Gebele 47 f ist das Schreiben Nr. 408 zu 1110 zu stellen, so daß für die daraus zu erschließenden Klagen ein wesentlich früherer Zeitpunkt anzu nehmen wäre. Man könnte dann allenfalls an den bei den Vorgängen von 1106/07 genannten Termin denken, durch dessen Nichteinhaltung sich Hermann die Suspension zugezogen hätte (s. Nr. 388, 389, 392). Über Bischof Richard von Albano s. auch Nr. 385, 387; vgl. Schumann, Legaten 89 ff, 179 ff.

 

Regest übernommen aus: Die Regesten der Bischöfe und des Domkapitels von Augsburg, bearbeitet von Wilhelm Volkert (Veröffentlichungen der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft, Reihe 2b), Augsburg 1985, S. 246f.

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. B Augsburg 1 n. 402, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c6d41ae7-0590-41ed-bd78-c2239b647b6a
(Abgerufen am 18.04.2024).

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