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RIplus | SFG: Bischöfe und Domkapitel von Augsburg - Bd. 1: Wikterp - Walther I. von Dillingen (769-1152)

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Wohl auf Aufforderung Karls d. Gr. haben sich 10 Westfalen, 15 Ostfalen und 12 Engern unter der Aufsicht des Bischofs Haito [von Basel] und des Grafen Hitto in Mainz zu Mittfasten [März 22] einzustellen, die sich im Gewahrsam verschiedener alamannischer Großer befinden; bei Bischof Sintpert [von Augsburg] halten sich die Geiseln Gerard, Sohn des Macco, aus Ostfalen und Albert, Sohn des Wilbern, aus Engern auf.

Überlieferung/Literatur

MG Cap. 1, 233 f Nr. 115 (nach Hs. des 9. Jh. im Kloster St. Paul in Kärnten). - RI 21 Nr. 410.

Kommentar

Das undatierte Schriftstück kann nur nach den darin genannten Personen zeitlich festgelegt werden: Egino war Bischof von Konstanz in den Jahren 782 bis 811 (Ladewig-Müller 1, 11-15 Nr. 66-97; Nr. 89 datiert dieses Schriftstück auf 804-805); Waldo wird als Abt von Reichenau genannt, daraus ergibt sich der spätest mögliche Termin; denn er wurde 806 Abt von St. Denis (Annales Alamannici, St. Galler Mitt. 19, 244). Wahrscheinlich waren die sächsischen Geiseln nach der völligen Niederlage von 804 in die Hände der alamannischen Geistlichen und Grafen gekommen, als Karl nicht nur große Austreibungen durchführte, sondern auch zahlreiche Vornehme in die Verbannung schickte (Abel-Simson, Jb. Karls d. Gr. 2, 307). Die von Simson zum Jahr 806 angesetzte Datierung dürfte die richtige sein; Mühlbacher datiert mit 805 zu früh (RI 21 Nr. 410), da wohl im Zusammenhang mit der Befriedung Sachsens 804 (RI 21 Nr. 406 g; Abel- Simson 2, 303 f) diese Geiseln nach Alamannien kamen und deshalb nicht schon wenige Monate später ihren Aufsichtsherrn weggenommen wurden. Vielleicht ist das Schreiben in die Nähe der Reichsteilung von 806 Februar 2 zu setzen (RI 21 Nr. 416; MG Cap. 1, 129, cap. 13; Abel-Simson 2, 345-354), die im Kapitel 13 von den Geiseln handelt. Der genannte Termin Mittfasten bezeichnet wahrscheinlich den Sonntag Laetare; gelegentlich ist damit jedoch auch die Woche vor Laetare gemeint [März 15-21].

 

Regest übernommen aus: Die Regesten der Bischöfe und des Domkapitels von Augsburg, bearbeitet von Wilhelm Volkert (Veröffentlichungen der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft, Reihe 2b), Augsburg 1985, S. 28f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. B Augsburg 1 n. 18, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c02f4014-4f5b-4e2a-859f-b2fe2c2bdf41
(Abgerufen am 28.03.2024).

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