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RIplus | SFG: Bischöfe und Domkapitel von Augsburg - Bd. 1: Wikterp - Walther I. von Dillingen (769-1152)

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Bischof Udalrich gründet bei der an der St.-Stephans-Kirche [in Augsburg] bestehenden Zelle ein Frauenstift [Kanonissenstift], bestätigt die Schenkung von Ausstattungsgütern, weist weitere Güter aus dem Besitz der Domkirche zu, setzt Ellensind als Äbtissin ein und gestattet freie Äbtissinnenwahl nach deren Tod.

Kommentar

Zu erschließen aus der Beurkundung durch Udalrich 969 (Nr. 144). Von der uneinheitlichen Datierung dieser Urkunde beziehen sich die Tagesangabe (VIIII. kl. mai.), das 45. Bischofsjahr Udalrichs und das 1. Kaiserjahr Ottos II. auf den im Dom vollzogenen Gründungsakt. Die Einrichtung des Frauenstifts erwähnt auch Vita Udalrici cap. 19 (MG SS 4, 406). - Über die Verfassung des Stifts vgl. Schröder, Alt-St. Stephan 63-77. Nach Doerr 73 war die als Äbtissin eingesetzte Ellensind Inklusin. Bauerreiß, StMOSB 64, 72-77 sieht in St. Stephan das alte bischöfliche Oratorium („domus episcopalis“), in dessen Nähe sich sehr wahrscheinlich der Dom der spätrömischen „civitas“ befunden habe. Zur Stephansverehrung im Frühma. s. auch I. Müller, Die Churer Stephanskirche im Frühmittelalter, in: Schweizerische Zs. für Gesch. 4 (1954) bes. 386 ff.

 

Nachtrag:

 

Über St. Stephan als Eigenkirche und über die dort bestehende Zelle vgl. Volkert, St. Stephan 46-49; ebd. 50 f über das Gebäude.

 

Regest übernommen aus: Die Regesten der Bischöfe und des Domkapitels von Augsburg, bearbeitet von Wilhelm Volkert (Veröffentlichungen der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft, Reihe 2b), Augsburg 1985, S. 81.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. B Augsburg 1 n. 140, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/bd82fcd0-70e7-4645-a0d3-2479f40829db
(Abgerufen am 28.03.2024).

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