Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RIplus | SFG: Bischöfe und Domkapitel von Augsburg - Bd. 1: Wikterp - Walther I. von Dillingen (769-1152)

Sie sehen den Datensatz 364 von insgesamt 535.

Werinhar, von den Herzögen [Welf IV., Berthold von Schwaben und Berthold II. von Zähringen] zur Übernahme des Bistums Augsburg (ad suscipiendum Augustensem episcopatum) veranlaßt, stirbt auf der Reise [nach Augsburg] eines plötzlichen Todes.

Überlieferung/Literatur

Annales Augustani (11. Jh.) MG SS 3, 133.

Kommentar

Die allein von den Annales Augustani überlieferte Nachricht (Loewe, Ann. Aug. 97; Hauck, KG Deutschlands 3, 983; Meyer v. Knonau, Jb. Heinrichs IV. u. Heinrichs V. 4, 205), daß die antikaiserlich eingestellten Herzöge, wobei es sich um die in der Mitteilung Urbans II. von 1088 März 13 (s. Nr. 355) genannten handeln dürfte, nach Wigolts Tod und nach der Ausschaltung Siegfrieds durch die Gefangennahme (s. Nr. 356) einen neuen, päpstlich eingestellten Bischof bestellen wollten, läßt nichts über dessen Herkunft erkennen. Ob er ebenfalls wie der nach ihm als Bischof vorgesehene Eggehard aus der Abtei Reichenau stammte, ist ungewiß (diese Herkunft vermutet Bonin 104 Anm. 4; vgl. auch Zoepfl, Bischöfe 107 Anm. 4). In Reichenau ist zu dieser Zeit ein Mönch Wernher nachweisbar, den 1082 Gegenkönig Hermann wohl auf Betreiben des Abtes Eggehard von Reichenau und des Bischofs Gebehard III. von Konstanz zum Abt von St. Gallen bestellte; Wernher konnte sich dort jedoch gegen den kaiserlich eingestellten Konvent nicht durchsetzen (Beyerle, Reichenau 1, 126; Feger, Bodenseeraum 2, 45 f). - Die Zeitangabe ist aus dem Tod Wigolts (s. Nr. 357) und der Tatsache, daß noch ein weiterer Gegenbischof vor dem November 1088 bestellt werden sollte (s. Nr. 359), zu erschließen.

 

Nachtrag:

 

In einer undatierten Traditionsnotiz des Klosters Rottenbuch wird als Zeuge Werinherus episcopus Augustensis genannt (HStA München, Kloster Rottenbuch Lit. 1 fol. 3; A. Greinwald, Origines Raitenbuchae [1797] 191); es ist unwahrscheinlich, daß sich diese Stelle auf Werinhar bezieht, für den die Bestellung zum Bischof von Augsburg nicht nachgewiesen ist. Wie schon in BA 9, 142 Nr. 17 (vgl. dazu auch BA 6, 258 Nr. 12) angenommen, dürfte der Text der Traditionsnotiz aus Rottenbuch zu berichtigen sein in Werinherus advocatus episcopi Augustensis, womit der zwischen 1099 und 1130 mehrfach erwähnte Wernher IV. von Schwabegg, Vogt von Augsburg, gemeint ist. H. Schwaiger, Die erste schriftliche Nennung der Herren von Beuren schon im Jahre 1088, in: Kaufbeurer Geschichtsblätter 9 (1982) 130 und QE 32 I, 143+ beziehen die Erwähnung auf das Jahr 1088 und den als Bischofskandidaten genannten Werinhar.

 

Regest übernommen aus: Die Regesten der Bischöfe und des Domkapitels von Augsburg, bearbeitet von Wilhelm Volkert (Veröffentlichungen der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft, Reihe 2b), Augsburg 1985, S. 218.

Anmerkungen


Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. B Augsburg 1 n. 358, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b9f00cf0-1375-40c2-9f35-642eaea62baf
(Abgerufen am 25.04.2024).

Bestandsinformationen