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RIplus | SFG: Bischöfe und Domkapitel von Augsburg - Bd. 1: Wikterp - Walther I. von Dillingen (769-1152)

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Bischof Hermann setzt sich für die Verlegung des Klosters Dießen [Lkr. Landsberg a. Lech] von St. Georg zur Kirche St. Stephan ein und bemüht sich zusammen mit Erzbischof Konrad von Salzburg um die Aufnahme des Klosters in den päpstlichen Schutz.

Überlieferung/Literatur

Zu erschließen aus dem Schutzprivileg Papst Innozenz II- von 1132 Februar 6 (s. Nr. 474). QE NF 22 II, 89 dep. Nr. 2. - Regesten: Meiller, Regesten Salzburg 567 Nr. 4; Salzburger UB 2, 736 Nr. 23.

Kommentar

Die Verlegung des Stiftes Dießen ist möglicherweise zeitlich mit der Einsetzung des ersten Propstes Hartwig gleichzusetzen (vgl. die bei Nr. 444 angeführten Hinweise). Die dabei vorauszusetzende Zusammenarbeit mit dem aus einem strengen Reformkloster kommenden Hartwig verbietet einen früheren Zeitansatz, da damals Bischof Hermann zu den Rottenbucher Reformern in Gegensatz stand; vgl. dazu besonders die Person des früheren Augsburger Domscholasters Gerhoh (s. Nr. 367 Ziffer 4). Gerhoh war 1123 mit Hermann zusammen nach Rom gegangen (s. Nr. 443). Zu den Beziehungen Hermanns zu Rottenbuch vgl. Mois, Rottenbuch 119 f und Zoepfl, Bischöfe 123. Die von Bischof Hermann zusammen mit Erzbischof Konrad unterstützte Auftragung Dießens in den päpstlichen Schutz ist vor 1127 anzunehmen. Dies dürfte sich aus dem Todesdatum eines der Stifter, Graf Ottos IV. von Wolfratshausen, (1127 Mai 28) ergeben, zu dessen Lebzeiten die durch das Schutzprivileg belegte Intervention stattgefunden haben dürfte (Schlögl, QE NF 22 II, 90 dep. Nr. 3; vgl. GP 2 I, 117 Nr. 1). M. Polock, Zur Chronologie der Tegernseer Äbteliste im 12. Jahrhundert und zur Datierung einiger Tegernseer und Dießener Traditionen, in: ZBLG 36 (1973) 311 ff meint, daß Otto IV. von Wolfratshausen noch 1135 gelebt habe, so daß die von seinem zu 1127 angenommenen Todesjahr abhängigen Datierungen zu ändern seien. Die Verlegung des Klosters Dießen sei daher zwischen 1123 und 1132 (wegen Nr. 474 für die Kirche St. Stephan) anzusetzen. Zur Gründung von Dießen und zur Verlegung vgl. auch HAB Landsberg-Schongau 104.

 

Nachtrag:

 

Zur Bedeutung Dießens im Verhältnis Bischof Hermanns zu den Klöstern seiner Diözese vgl. Peters, in: ZBLG 43, 583.

 

Regest übernommen aus: Die Regesten der Bischöfe und des Domkapitels von Augsburg, bearbeitet von Wilhelm Volkert (Veröffentlichungen der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft, Reihe 2b), Augsburg 1985, S. 265.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. B Augsburg 1 n. 448, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a95e8dbb-df9b-4aff-b629-d2408a4258d0
(Abgerufen am 19.04.2024).

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