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RIplus | SFG: Bischöfe und Domkapitel von Augsburg - Bd. 1: Wikterp - Walther I. von Dillingen (769-1152)

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Angehörige [des Domkapitels von Augsburg] ersuchen Bischof H[ermann] von Augsburg (domno H. cathedre pontificalis ecclesie Augustensis insessori humiliantes se ex ovili sancte Marie), er möge, nachdem er sich die Regierung dieser Kirche angeeignet hätte (quam regendam ecclesiam invasisti), seinem Amt eine neue Gestalt geben (tuum noveris officium), da nach dem Tod des ausgezeichneten Lehrers [Bischof] Embriko (egregius doctor Embricius) und von dessen beiden Nachfolgern [Siegfried II. und Wigolt] Frieden not tue; seine Person und die Art seiner Amtseinsetzung ziehen sie in Zweifel. Nach dem Beispiel des [Bischofs] Briccius von Tours (Briccium Turonensem) solle er sich durch den Papst vom Vorwurf der Exkommunikation reinigen lassen; er solle sich in seinem Verhalten vom Vorbild eines Papstes leiten lassen, dann werde er erhöht werden (super nivem de alba in Christo subumaberis).

Überlieferung/Literatur

Bayer. Staatsbibliothek München, Clm 3739 fol. 31'-37(Abschrift 12./13. Jh.). - Drucke: J. v. Pflugk-Harttung, Briefe aus den Jahren 1047-1146, in: NA 6 (1881) 629-634 Nr. 3; Gebele 108-112 Nr. 2. - Regest: Gebele 118 Nr. 41; vgl. Ladewig-Müller 1, 74 Nr. 591; Ruland, in: ABtmAug 1, 47f.

Kommentar

Der von Gebele 9 f zu 1113-1115, 55 Anm. 2 zu 1113-1116, 108 wahrscheinlich zu 1113, 118 zu 1114—1115, von Pflugk-Harttung zu 1104-1106 gestellte Brief dürfte in das Spätjahr 1099 gehören, wie mit guten Gründen Zoepfl, Investiturstreit 318 Anm. 3 (vgl. auch Ders., Bischöfe 111) ausführt. Es handelt sich offensichtlich um eine Aufforderung des Domkapitels bzw. derjenigen seiner Mitglieder, die eindeutig auf der päpstlichen Seite standen, an den angehenden Bischof Hermann, der eben die verschiedenen Stufen der Inbesitznahme des Bischofsstuhles zu durchlaufen im Begriff war. Daß das Diktat des recht gekünstelt wirkenden, seinem Sinn nach stellenweise unklaren Briefes tatsächlich auf Gerhoh von Reichersberg zurückgeht, wie Gebele 9 vermutet, ist recht unwahrscheinlich; jedenfalls hat die neuere Forschung über Gerhoh, der von etwa 1116 an als Domscholaster in Augsburg wirkte (s. dazu Nr. 415), dieses Schreiben nicht in das Werk Gerhohs eingereiht (vgl. dazu vor allem Classen, Gerhoh von Reichersberg; Ders., Aus der Werkstatt Gerhohs von Reichersberg, in: DA 23 [1967] 31-92). Sollte dies jedoch zu treffen, so wäre die Einreihung zu 1099 nicht zu halten; es kämen jedoch auch kaum die späteren Ansätze von Gebele und Pflugk-Harttung in Frage, da Gerhoh nicht vor 1116 in Augsburg wirkte.

Die dem Bischof vorgehaltenen Beispiele beziehen sich auf den Bischof Brictius von Tours (1. Hälfte 5. Jh.), dessen Legende den Vorwurf des adulteriums enthält, welcher auch Hermann gemacht wurde (s. Nr. 410,421); vgl. LthK 22, 685. Die Annahme von Pflugk-Harttung, a. a. O. 630 Anm. 12 und 631 Anm. 1, daß damit Berengar von Tours (gest. 1088), bekannt durch seine in Rom widerrufene Eucharistielehre, gemeint sei, ist wesentlich unwahrscheinlicher; vgl. dazu LThK 22, 215 f. Daß der in etwas dunklen Wortspielen genannte „Romanus quidam pontifex“ auf Papst Viktor III. (1086-1087) zu beziehen sei, vermutet Pflugk-Harttung, a.a.O. 631 Anm. 4, während Gebele 110 Anm. 2 in Anknüpfung an die mittelalterlichen Papstfabeln hier an den Papst Marcellinus (um 300) denkt (so auch Zoepfl, Investiturstreit 319; vgl. auch LThK 27,3 f; 210,769 f); die zu diesem Überlieferungskreis zählende Passio sancti Marcellini war in Augsburg bekannt, wie die aus dem 9. Jahrhundert stammende, der Dombibliothek gehörige Handschrift Clm 3810 zeigt, die möglicherweise mit dem unter Nr. 43 im Bücherverzeichnis des Bischofs Embriko (s. Nr. 306) aufgeführten Passionarium identisch ist (Ruland, in: ABtmAug 1, 45 Nr. 6).

 

Regest übernommen aus: Die Regesten der Bischöfe und des Domkapitels von Augsburg, bearbeitet von Wilhelm Volkert (Veröffentlichungen der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft, Reihe 2b), Augsburg 1985, S. 232f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. B Augsburg 1 n. 374, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a7b5dfec-dda6-4e0e-b59b-fc7b133eb0c1
(Abgerufen am 28.03.2024).

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