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RIplus | SFG: Bischöfe und Domkapitel von Augsburg - Bd. 1: Wikterp - Walther I. von Dillingen (769-1152)

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Bischof Embriko von Augsburg (presul sancte Augustensis ecclesiae) überträgt den Domkanonikern (fratribus) als Ersatz für die unter Bischof Heinrich II. eingetretene Schmälerung des Praebendalgutes (praebendaria constitutio; s. Nr. 284) je einen Hof (curtis) in Goltbach [Goldbach, Lkr. Günzburg] und in Lebezingen [Löpsingen, Lkr. Donau-Ries]; letzterer war auf Kosten Bischof Heinrichs II. erworben worden, der andere stammt aus Embrikos Eigengut. Ferner überläßt er ein Gut (predium) in Nallis [Nals, Provinz Bozen] mit den zugehörigen vier Hufen, die Weinabgaben leisten, sowie Weinfuhrdienste von Mellitun [Mölten, Provinz Bozen]. Er trifft nähere Anordnungen über die Verteilung von Naturalien (Wein, Getreide, Frischlinge) an bestimmten Tagen (Narcissi [Oktober 29]; Martini [November 11]; Gertrudis [März 17]; Coena domini [Gründonnerstag]) und an Jahrtagen (des Diakons Gerung; der Frau Liutgard, die Buhsheim [Buxheim, Lkr. Unterallgäu] der Augsburger Kirche übergeben hat; seiner eigenen Weihe [ordinationis]). Dompropst Nortpert verspricht, die frühere Ordnung des Praebendalgutes wieder herzustellen, allerdings unter dem Vorbehalt, daß er die Abgaben von Ouwa [Au, Lkr. Aichach-Friedberg] und Altoluisheim [Altisheim, Lkr. Donau-Ries] in Höhe von 90 Krügen [Wein?] erhalte.

Überlieferung/Literatur

Bayer. Staatsbibliothek München, Clm 2 fol. 1 („Testamentum Embriconis“; 11. Jh.), - Druck: Rückert, in: AHAug 5, 248 f; Huter, Tiroler UB 1, 42 f Nr. 79; BA 5, 182 (Auszug).

Kommentar

Über die Handschrift, die auch die Annales Augustani überliefert, s. Nr. 305. Die Überschrift „Testamentum“ ist irreführend, weil es sich nicht um eine letztwillige Verfügung, sondern um ein zu Lebzeiten des Bischofs vorbereitetes und bis zur Auflassung der Güter über dem Altar des Domes durchgeführtes Rechtsgeschäft handelt. Die Einleitung ist in der Form einer subjektiv stilisierten Urkunde formuliert, wobei allerdings keine Parallelen des Formulars zu den Urkunden Embrikos für St. Peter (s. Nr. 314) und St. Gertrud (s. Nr. 320) festzustellen sind. Die anschließende Schilderung der Vorgeschichte über die Verminderung des Domkapitelgutes zur Zeit Bischof Heinrichs II. (s. Nr. 284) ist erzählend gehalten, ebenso der umfangreiche Teil über die Verfügungen Embrikos. Die hier erscheinende Wendung „felicis memoriae presul Embrico“ zeigt, daß der Schreiber nach Embrikos Tod arbeitete; wahrscheinlich rührt daher auch die Überschrift „Testamentum“. Gewisse Anklänge an das Formular von Traditionsnotizen sind nicht zu verkennen. Ob die Corroboratio „traditionem apostolicae auctoritatis banno et anathemate corroborans“ auf ein Papstprivileg, etwa Besitzbestätigung für das Domkapitel, schließen lassen kann, sei dahingestellt. Der Schreiber dürfte Vorlagen aus der Zeit Embrikos besessen haben, wie die ausführliche Wiedergabe der Anordnungen über die Verwendung der Gutserträge erkennen läßt. Die stilistische Form ist stellenweise unbeholfen. - Genauere Anhaltspunkte für die zeitliche Einreihung fehlen; allenfalls ist zu erschließen, daß die Verfügung nicht gleich zu Anfang von Embrikos Regierung stattfand, weil die unter Heinrich eingerissenen Mißstände noch einige Zeit andauerten. - Über die Bedeutung des Dokumentes für die Entwicklung des Domkapitels, insbesondere zur Frage der Vita communis der Domherren, vgl. Rückert, in: AHAug 5, 195; Riedner, in: AHAug 1, 46 ff; Leuze 2 f; Zoepfl, Bischöfe 573; ferner Nr. 305, 350, 379. Die im „Testamentum“ niedergelegten Anordnungen über die Verwendung der Einkünfte deuten die Tendenz zur Verselbständigung der Lebensführung innerhalb des Kapitels an. Der gesamte Vorgang der Auflösung erstreckte sich über mehrere Jahrzehnte. - Für die Besitzgeschichte der domkapitelischen Güter, die hier und in Nr. 284 genannt werden, vgl. auch das Güterverzeichnis aus der Zeit Bischof Hermanns für Löpsingen (Nr. 367 Verz. I [54]), Nals (ebd. [58]); Apfeltrang (ebd. [22]), Ettenbeuren (Nr. 367 Verz. II [3]) und Saßbach (ebd. [22]). Für Goldbach vgl. BA 5, 188; für Au das Verzeichnis der Domkapitelgüter um 1300 (Riedner, in: AHAug 1, 63; vgl. BA 2, 563, 572). - Von den Jahrtagen ist besonders der der Frau Liutgard, die Buxheim an die Augsburger Kirche übergeben habe, bemerkenswert. Die Frühgeschichte von Buxheim liegt noch im Dunkeln; sicher ist, daß das Augsburger Domkapitel mit dem dort für die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts nachgewiesenen Kollegiatstift enge Beziehungen hatte; so sind Augsburger Archidiakone als Pröpste von Buxheim nachgewiesen (Schröder, in: AHAug 6, 228, 876 f; Zoepfl, Bischöfe 224, 346; zu Buxheim s. auch HAB Memmingen 317; Histor. Stätten Deutschlands 27, Bayern 122). Bei Liutgard könnte es sich um die in Vita Udalrici cap. 3 (MG SS 4, 389) und im Nekrolog von St. Ulrich und Afra in Augsburg (MG Necr. 1, 124) genannte Schwester Bischof Udalrichs handeln (vgl. Nr. 102). Für die Besitzgeschichte der Familie Udalrichs ergeben sich dadurch neue Aspekte (vgl. auch Volkert, St. Stephan 40 f).

- Zu Dompropst Nortpert vgl. Nr. 305 Ziffer 1. - Über den Bischof Narcissus, der zum Legendenkreis der hl. Afra gehört, und seine Verehrung in Augsburg vgl. Bigelmair, in: AHAug 1, 163; Zoepfl, in: Jb. d. Vereins f. Augsburger Bistumsgeschichte 1, 17; Ders., Narcissus von Gerona und sein Wirken in Augsburg, in: FS für M. Spindler (1969) 31-41; LThK 27, 791. Die Annales Augustani erwähnen, daß 1077 Narcissus-Reliquien aus dem spanischen Gerona nach Augsburg gekommen seien; dies war wohl 1087 (MG SS 3, 129; Loewe, Ann. Aug. 66 f).

 

Nachtrag:

 

Zu Löpsingen vgl. Nr. 509 und HAB Nördlingen 338; Kudorfer, in: ZBLG 36, 56. - Zur Narcissus-Verehrung in Augsburg vgl. P. Rummel, Bischof Narcissus und seine Verehrung in Augsburg und Gerona, in: JbAugBtmG 11 (1977) 7-33; Pötzl, in: Ebd. 14, 144.

 

Regest übernommen aus: Die Regesten der Bischöfe und des Domkapitels von Augsburg, bearbeitet von Wilhelm Volkert (Veröffentlichungen der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft, Reihe 2b), Augsburg 1985, S. 182f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. B Augsburg 1 n. 307, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a667282d-5f58-412d-9f07-249be2d7ccff
(Abgerufen am 19.04.2024).

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