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RIplus | SFG: Bischöfe und Domkapitel von Augsburg - Bd. 1: Wikterp - Walther I. von Dillingen (769-1152)

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Bischof Heinrich schmälert das Praebendalgut des Domkapitels, indem er die zwei Güter (curtes) Affildranc [Apfeltrang, Lkr. Kaufbeuren] und Attinburon [Ettenbeuren, Lkr. Günzburg] als Lehen an Ritter ausgibt und das Gut in Sahsbach [Sasbach, Lkr. Bühl/Baden?], woher die Kanoniker jährlich 90 Fässer Wein bezogen, ohne Entschädigung des Domkapitels vertauscht; gleichzeitig verliert das Domkapitel Äcker in Altaluisheim [Altisheim, Lkr. Donauwörth] durch Überflutung der Donau.

Überlieferung/Literatur

Sog. Testamentum Embriconis (Abschr. 11. Jh. Staatsbibliothek München) AHAug. 5, 248.

Kommentar

Die Niederschrift in clm 2 fol. 1 entstand wohl auf Grund einer älteren Vorlage nach Embricos Tod (1077; „felicis memorie presul Embrico“). In dem aus der zweiten Hälfte des 11. Jh. stammenden Verzeichnis über die vom Besitz der Kanoniker ausgetanen Lehen in clm 3739 fol. 68’ sind die Orte Affaltranc und Attenburon vorgetragen (über diese Handschrift vgl. Ruland, ABtAug 1, 46 ff). S. auch ONB Kaufbeuren 2 Nr. 9.

In dem Güterverzeichnis, das an die Schenkungsnotiz Bischof Heinrichs von ca. 1063 (s. Nr. 302) angefügt ist, werden zwei Huben in Affeltrach (Apfeltrach Lkr. Mindelheim) genannt, in dem Oblaigüterverzeichnis aus dem 12. Jh. sind zwei Huben bei Affiltranc genannt (7. Jb. hist. Verein von Schwaben 71 Nr. 4). Vielleicht ist der Ort Purron (Burron) in diesen beiden Verzeichnissen auf Ettenbeuren zu beziehen. Es dürfte auch nicht der ganze Besitz in Apfeltrang dem Kapitel entfremdet worden sein (anders Schröder, BA 7, 48 f). Zur Datierung: Es scheint, daß um die Mitte der 1050er Jahre Heinrich seinen scharfen Kurs gegen das Domkapitel wie auch gegen St. Afra eingeschlagen hat. Wie er durch die Maßnahmen Papst Alexanders III. um 1062-1063 zum Einlenken gegenüber dem Kloster veranlaßt wurde, so dürfte auch die Auffüllung des Domkapitelgutes in die letzten Monate seines Lebens fallen (s. Nr. 300, 302).

S. auch Rückert, AHAug 5, 195. Bei dem Ort Sahsbach, von dem das Kapitel erhebliche Weindienste erhielt, könnte es sich um Sasbach (Lkr. Bühl/Baden oder Lkr. Emmendingen/Baden) handeln. Zur Namensform s. Förstemann, Ortsnamen 2 II, 653. Sehr wahrscheinlich ist dieses Gut durch königliche Schenkung in Besitz der Augsburger Kirche bzw. des Domkapitels gekommen. Königsgut ist in Sasbach am Ende des 10. Jh. belegt (s. RI 2, 658 Nr. 1230 b; 662 Nr. 1236 b; Eggers, Grundbesitz 11, 22). Vgl. auch A. Krieger, Topographisches Wörterbuch des Großherzogtums Baden 2 (Heidelberg 1905) 794 ff.

 

Nachtrag:

 

Die erwähnten Güterverzeichnisse s. unter Nr. 367 S. 227 f.

 

Regest übernommen aus: Die Regesten der Bischöfe und des Domkapitels von Augsburg, bearbeitet von Wilhelm Volkert (Veröffentlichungen der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft, Reihe 2b), Augsburg 1985, S. 166.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. B Augsburg 1 n. 284, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a3a63a36-9f9f-4995-966a-5c1548ab7d83
(Abgerufen am 28.03.2024).

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