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RIplus | Pfalzgrafen bei Rhein 1 - 1214-1400

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Übergang der Rheinpfalz auf die Wittelsbacher durch Verleihung Friedrichs II an herzog Ludwig v. Baiern und dessen sohn Otto, höchst wahrscheinlich in dieser zeit, nachdem der auf der heerfahrt des königs Friedrich II nach dem Niederrhein im august vom grafen v. Jülich gefangen genommene (Chron. reg. Col. Cont. MG. SS. 24,18; Rein. Ann. 16,672), aber nach Zahlung eines bedeutenden lösegeldes (Chounr. Schir. Ann. 17,632) wohl bei abschluss des friedens zwischen dem könig und dem Jülicher (Rhein. I. c.) im September wieder frei gewordene herzog mit dem könig den Rhein herauf nach Worms gezogen war, wo er am 6. october dieses jahres seinen berühmten willebrief (s. nachher) ausstellt, in welchem er zum ersten mal als Rheinpfalzgraf erscheint, während er vorher immer nur herzog genannt worden ist Vgl. hierzu Or. Guelf. 3,185.217. Witt. Reg. 7. Häusser Gesch. d. rhein. Pfalz I,68. Böhmer-Ficker nr. 748a. — über die rechtsfragen, welche bei dem übergange der Pfalz auf die Wittelsbacher in betracht kommen, s. Winkelmann Otto IV 510 ff. Zunächst ist natürlich allod und reichslehen zu unterscheiden. Vielleicht trug der umstand, dass bei erledigung der pfalzgrafschaft gerade die iüngere schwester des letzten lehnsinhabers, Agnes, schon verlobt war und mit einem fürsten verlobt war, dessen haus für seinen anschluss an die sache des staufischen prätendenten eine grosse belohnung, die zugleich ein ansporn für weitere dienste werden konnte, vollauf verdient hatte, zur belehnung der Wittelsbacher bei, ohne dass die ansprüche der älteren schwester Irmengard, wenn sie überhaupt solche zu erheben befugt war, denn die belehnung gönnte ganz wohl als eine freie gunst des königs erscheinen, berücksichtigung fanden. Allseitige klarheit in diese dinge zu bringen, ist indess bei dem vorliegenden dürftigen material auch heute nicht möglich und insonderheit bleibt die auseinandersetzung zwischen den beiden schwestern Irmengard und Agnes bzw. ihren gatten, dem markgrafen Hermann V v. Baden und dem sohne des Baiernherzogs Ludwig, Otto II auch über die allodialgüter in dunkel gehüllt. Namentlich wissen wir nicht, wann und wie diese getheilt worden sind. Doch scheint eine strengere Scheidung etwa nach der lage der güter wenigstens längere zeit hindurch nicht vorgenommen worden zu sein, da nach einer urkunde von 1233 bei Schannat Hist. Worm. 1,241 (vgl. Stälin Wirt. Gesch. 2,343, wo aber Vlversheim gewiss nicht Flomersheim bei Frankenthal, sondern wohl Ilvesheim auf dem rechten Neckarufer unterhalb Ladenburg ist) Hermann V und Irmengard in eben dem dorfe Oppau, in welchem auch Agnes allodialgut hatte (vgl. nachher nr. 3), solches besassen. Übrigens hat sich, soviel sich wenigstens aus den urkunden erkennen lässt, die auseinandersetzung friedlich vollzogen, da schon 1215 apr. 2 Herm, und Ludw. miteinander in urk. Friedr. II zeugen.

 

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. Pfalzgrafen 1 n. 1, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/dbea2706-1b11-49a8-968b-1b76cc5f31a8
(Abgerufen am 29.03.2024).

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