Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RIplus | Erzbischöfe von Mainz - Abt. 2, Bd. 2, 1. Lief. (1371-1374)

Sie sehen den Datensatz 8 von insgesamt 363.

Der Rheingraf Konrad gibt dem Domdekan und dem Domkapitel, die ihn aufgefordert haben, die Pfändung abzustellen und wiedergutzumachen, folgende Antwort: Sein Herr, Graf Walram von Sponheim (Span-), hatte seinerzeit zwischen dem verstorbenen Erzbischof Gerlach und ihm entschieden über eine Summe Geldes, die Erzbischof Gerlach ihm schuldete, worüber er Gerlachs Urkunde hat; dabei sind, wie er meint, auch einige aus dem Domkapitel zugegen gewesen. Er hat wiederholt den Erzbischof öffentlich zur Zahlung ermahnt, aber ohne Erfolg. Da ist er denn durch Not zur Pfändung gezwungen worden, und er glaubt, damit nicht gegen das Kapitel gehandelt zu haben, da man Briefe gibt, um sie zu halten, wie das Kapitel selbst wissen wird.1

Originaldatierung:
G. an suondage Letare.

Überlieferung/Literatur

Or. Pap.: München, Reichsarchiv (Mainz, St. Alban fasc. 43). Bruchstücke des zum Verschluß aufgedrückten Siegels. – Reg.: v. Freyberg, Regesta Boica 9, 257.

Anmerkungen

  1. 1Das Domkapitel hat sogleich nachgegeben, vgl. Reg. 2823.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. EB Mainz 2,2 (Bogen 1-10) n. 2813, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d3fa894c-10fb-4fca-a70e-e5ee0c3acbb6
(Abgerufen am 19.04.2024).

Bestandsinformationen