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RIplus | Erzbischöfe von Mainz - Abt. 2, Bd. 1 (1354-1371)

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Bruder Dietrich von Heiligenstadt (Heylgenstad), Abt, und der Konvent des Cisterzienserklosters in Reifenstein (Ryphen-) an Erzbischof Gerlach: Der durch ihn (vestra gratia mediante) ihrem Kloster gewährten Inkorporation der Pfarrkirchen in Ammern und Schwerstedt sowie der Danielskapelle (im Bezirk der Kirche von Ammern) stimmen sie zu und versprechen für sich und ihre Nachfolger, alles zu halten, was der Erzbischof in der eingeschalteten Urkunde (Reg. 1449) bestimmt hat.

Originaldatierung:
D. Ryphenstein 1362 VII. id. Marcii.

Überlieferung/Literatur

Or. Perg.: München, Reichsarchiv (Mainz, Erzstift fasc. 105 a). Fünf Siegel, die an Presseln hingen, sind abgefallen. Ein Bruchstück eines Siegels (wohl des Abtes) und ein stark verletztes Siegel (wohl des Konventes: gekrönte Maria mit dem Kinde) liegen bei.1

Anmerkungen

  1. 1Die Urkunde ist also auch durch den Erzbischof, das Domkapitel und den Archidiakon besiegelt worden.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. EB Mainz 2,1 n. 1470, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/bac03ca4-6ace-4e5e-8a7d-44db841ab0ec
(Abgerufen am 18.04.2024).

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