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RIplus | Erzbischöfe von Mainz - Abt. 1, Bd. 2 (1328-1353)

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Die Wappenknechte Brüder Conradt und Andres von Fleckenbühl1 (-bühel) und Metza von Battenberg (-tin-) und Metza von Elben, ihre Frauen, lassen im Einverständnis mit Andreas d. J. des Conrad, und Conrad d. J. des Andres Sohn, dem Erzbischof Baldewin von Trier, Schirmer von Mainz, dessen Erbburgleute sie sind, ihr Haus Fleckenbühl (-bühel) auf, um als des Stiftes Erbamtleute dieses als Lehen zu tragen. Das Haus bleibt Mainz offen, und es darf von dort aus nichts gegen Mainz unternommen werden. Baldewin darf 3 oder 4 Burgmannen hineinsetzen und dort unterhalten, sowie den innersten Pförtner und einen umgehenden Wächter. Mainz darf „ein stadt machen vor dem haus“, deren Abgaben halb an Mainz und halb an die Aussteller fallen. Alle Mannen schwören zuerst Mainz, dann den Ausstellern. Bei jedem Regierungswechsel in Mainz wird der Lehenseid erneuert. Mitsiegler: Gerlach Hoveherren (-rin)2; Crafft, Guntram und Crafft, Brüder von Hatzfeld (Hirtzfelt)3; Eckart, Wigands Sohn, von Erfurtshausen (Erpfirshausen), Knechte; Bürgermeister, Schöffen und Gemeinde der Stadt Amöneburg (Amene-).

Originaldatierung:
Geg. 1334 an dem dinstag nach unser frawen tag als sie geboren wart.

Überlieferung/Literatur

Cop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 6 fol. 3; Lib. reg. 6 fol. 36. – Gedr.: Wenck, Hess. Landesgesch. Urkb. 2, 334 nr. 326.

Anmerkungen

  1. 1s. Falk, Behördenorganisation 87 nr. 121 und 122.
  2. 2s. Falk l. c. 83 nr. 62. Hobeherr = de Curia.3 Es bleibt ungewiß, ob 2 oder 3 Brüder; doch vermutlich 3.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. EB Mainz 1,2 n. 3390, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e393503d-9a9a-45a8-936c-46f8062143dd
(Abgerufen am 23.04.2024).

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