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RIplus | Erzbischöfe von Mainz - Abt. 1, Bd. 2 (1328-1353)

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Knecht Otto von Rusteberg, Burgmann daselbst, erklärt, daß ihm Erzbischof Heinrich für den Schaden, den er im Dienste des Trierer Erzbischofs Baldewin und des Mainzer Stiftes erlitten hat, 200 Mk. löt. Silbers schuldet (bei Nachrechnung ist vielleicht eine Minderung der Summe möglich, nicht aber eine Erhöhung), und außerdem 350 Mk. löt. Silbers, für die Otto das Halbteil des Hauses zu der Horburg von Johann von Wintzingerode1 gelöst hat und die Erzbischof Heinrich dem Johann von W. schuldig war für Auslagen und Schaden, gleichfalls für Erzbischof Baldewin und das Mainzer Stift gemacht und erlitten. Für die Summe von 550 Mk. versetzt ihm der Erzbischof Heinrich des halbe Haus zu der Horburg, behält sich indessen das Recht der Wiederlösung mit 550 Mk. Silber vor, „Molhuses gewichtes und wizes“; Teilzahlungen in Höhe von mindestens 100 Mk. sind gestattet. Will Otto sein Geld und Heinrich gibt es ihm nicht innerhalb eines halben Jahres, so darf Otto das Pfand unter den gleichen Bedingungen für die ganze oder ihm noch geschuldete Teilsumme weiter geben, aber nur an einen Mann oder Burgmann des Stiftes „ane fürsten und herren“. Horburg soll dem Erzbischof offen sein. Geht es ihm verloren, so bleibt doch die Schuld an Otto bestehen. O. soll das Halbteil an Dach und anderem Notdürftigen bewahren, aber ohne Erlaubnis des Erzbischofs keine Neubauten aufführen. Er hat Rechte und Pflichten des Burgmannen; Verlorenes soll er wieder einzubringen suchen. Der Erzbischof soll die gen. Hälfte der Burg nur zusammen mit der anderen, die dem Ritter Berthold von Worbis (-beiz) verpfändet ist, lösen. Es siegeln Otto von Rusteberg und auf seine Bitte Ritter Berthold von Worbis (beiz).

Originaldatierung:
D. geg. ist 1339 des samesztages nach sante Agnese tage der iungfrowen.

Überlieferung/Literatur

Or.: München, B. Hauptstaatsarchiv (Mainz, Erzstift fasc. 82a nr. 11). Beide Siegel hängen an; Legende des zweiten: Worbizze. -- Reg.: Reg. Boica 7, 235. -- S. Falk, Behördenorganisation 100 nr. 385, 386. Verbesserungen und Zusätze von Salte (1975):

Statt Horburg lies Harburg (Horburg).

Anmerkungen

  1. 1S. Falk, Behördenorganisation 81 nr. 35.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. EB Mainz 1,2 n. 4316, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/dcfe5570-28ef-473e-8b3b-8518723d8e66
(Abgerufen am 28.03.2024).

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