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RIplus | Erzbischöfe von Mainz - Abt. 1, Bd. 1 (1289-1328)

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Erzbischof P[eter] an den Dekan und das Kapitel der Kirche zu Heiligenstadt. Er bestätigt auf Bitten Eckeberts, des Abtes des Klosters Gerode (Gerrode) O. S. B. die Dotierung der Kapellen in Furbach und Wetelnrode, die durch den Abt geschehen ist, und erlaubt, daß jede der Kapellen ihren eigenen Priester habe ohne Beeinträchtigung des Rechtes der Pfarrkirchen, zu denen die Kapellen gehören (quibus annexe sunt); ferner bestätigt er im voraus die von dem Abt geplante Dotierung der Kapelle des Dorfes Neuendorf (Nuendorff), die gleichfalls einen eigenen Priester erhalten darf und die Rechte des Klosters Gerode und der Mutterkirche der Kapelle nicht präjudizieren soll.

Originaldatierung:
D. Heiligenstad 1308 IV. kal. Aug.

Überlieferung/Literatur

Gedr.: Wolf, Commentatio de archidiacon. Heiligenstad., Diplom. S. 18 nr. 20. – Vgl.: v. Wintzingeroda-Knorr, Wüstungen d. Eichsfeldes 332.

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. EB Mainz 1,1 n. 1183, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e2853731-e3ca-4010-b317-8485c0a8e959
(Abgerufen am 29.03.2024).

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