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RIplus | Erzbischöfe von Mainz - Abt. 1, Bd. 1 (1289-1328)

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Albrecht und Herdeinus, Söhne des Herdeinus, gen. von Worbis (Wrbize), lassen dem Erzbischof von Mainz ihre Güter in Dorf und Gemarkung Hüpstedt (Hupfingestede) auf, die sie bisher von dem Jungherrn H. Grafen von Gleichenstein (Glichen-), zu Lehen trugen, und über die das Verfügungsrecht jetzt dem Erzbischof zusteht. Sie bitten, sie dem Kloster in Reifenstein (Ryphin-) zu übertragen, dem sie die Güter verkauft haben.

Originaldatierung:
D. Molhusen 1317 kal. Nov.1

Überlieferung/Literatur

Or.: Magdeburg (Kloster Reifenstein). Siegler (bei Siegelkarenz des Ausstellers): der Pleban der Altstadt Mühlhausen und Dietrich Schultheiß [Bürger von Mühlhausen]. Siegel 1 stark, Siegel 2 leicht verletzt. – Gedr.: Wolf, Denkwürdigkeiten der Stadt Worbis, Urk. nr. 6. – Reg.: Herquet, Ukb. von Mühlhausen 335 nr. 723.

Anmerkungen

  1. 1Die Schreibweise des Datums schließt die von Wolf gewählte Auflösung 1307 X. kal. Nov. nicht aus.

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. EB Mainz 1,1 n. 1943, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/daa5126a-f1df-46a8-83fc-7c2f7e0a0472
(Abgerufen am 29.03.2024).

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