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RIplus | Erzbischöfe von Mainz - Abt. 1, Bd. 1 (1289-1328)

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Burgmann Wi[gand], seßhaft (residens) in Zimmern (Cymerin), benachrichtigt den Erzbischof P[eter], seinen Herrn, daß er einige erzbischöfliche Lehengüter im Dorfe Schönfeld (Schonenvelt) an Stelle der Witwe seines Burgmannes Rudger innegehabt hat, nämlich 13 1/2 Malter Weizen, 23 Schillinge und 4 Heller und den vierten Teil der Amtmannschaft (prefectura) mit dem Zubehör. Jetzt schickt er aber den Sohn des Rudger mit der Bitte, der Erzbischof möge diesem die Güter übertragen, wozu die Mutter ihre Zustimmung gegeben hat. Wird Anstoß an dessen Minderjährigkeit genommen,1 so wird Wigand mit seinen Freunden die Stellvertretung übernehmen.

Originaldatierung:
D. in Cymerin 1312 XI. kal. Mai.

Überlieferung/Literatur

Or. (unbesiegelt): München, Reichsarchiv (Mainz, S. Alban fasc. 10). Einschnitte in das Pergament zu Beförderungszwecken. – Gedr.: Würdtwein, Subs. dipl. 1, 415.

Anmerkungen

  1. 1si fieret instantia forte, quod esset minor annis.

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. EB Mainz 1,1 n. 1484, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d8eca64b-3137-4b50-96d5-2f1727e09b92
(Abgerufen am 23.04.2024).

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