Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RIplus | Erzbischöfe von Mainz - Abt. 1, Bd. 1 (1289-1328)

Sie sehen den Datensatz 1 von insgesamt 2976.

ERZBISCHOF GERHARD II. entstammt dem Dynastengeschlecht der Eppensteiner, als dessen vierter Vertreter im Laufe des XIII. Jahrhunderts er den erzbischöflichen Stuhl von Mainz einnahm. Siegfried II. war Bruder seines Großvaters, Siegfried III. sein Oheim, Werner sein Vetter. Gerhards Vater, Gottfried d. Ä. wird noch am 17. März 1278 in einem Vertrag mit seinem Neffen, Erzbischof Werner, und dessen Schwägerin genannt [Or. München, Reichsarchiv (Mainz, Domkap. fasc. 33). – Reg. Böhmer-Will 2, 402 nr. 449] und ist vor dem 28. März 1280 gestorben (s. Görz, Mittelrhein. Regesten 4, 157 nr. 699), wahrscheinlich schon i. J. 1278 (s. Reg. 28). Auch die Verwandten mütterlicherseits waren angesehene mittelrheinische Dynasten. Des Erzbischofs Mutter war Elisabeth, die Tochter Heinrichs (I.) von Isenburg, die Schwester Gerlachs von Isenburg-Limburg (Simon, Gesch. des Hauses Ysenburg u. Büdingen 2, 123); ihr Todestag fällt zwischen den 16. März (s. Sauer, Nass. Ukb. I, 2, 481 nr. 820) und den 29. November 1272 (s. Reg. 15).

Geboren ist Gerhard etwa im Jahre 1230; wenigstens hatte er am 23. August 1253 das kanonische Alter für den Empfang von Kuratbenefizien (das 25. Lebensjahr) nahezu erreicht (s. Reg. 2). Im Jahre 1251 war er schon Mainzer Domkanoniker, i. J. 1253 hatte er die Propstei von Frankfurt inne. Im September 1264 war er bereits auch Propst von Münstermaifeld in der Trierer Diözese (s. Reg. 7, Siegel) und von 1268 an scheint er seine Haupttätigkeit als Trierer Erzdiakon und Propst von Dietkirchen an der Lahn entfaltet zu haben; Propst von S. Peter in Mainz war er mindestens seit 1277 (s. Reg. 26; nicht aber Dompropst, wie Kaltenbrunner, Actenstücke 1, 356 nr. 338 zum 4. April 1289 in unrichtiger Gleichsetzung von Domstift und Peterstift annimmt), und in der Bulle vom 19. Mai 1286, in der ihm Papst Honorius IV. Dispens für die Pfründenkumulation erteilt, wird ihm dieser Dispens auch für den Besitz von vier Pfarreien gewährt (s. Reg. 35).

Als sein Vetter, Erzbischof Werner, i. J. 1284 gestorben war, bewarb er sich um dessen Nachfolgerschaft in Mainz, vermochte aber nicht durchzudringen. Die Kurie entschied, nachdem es zu einer Doppelwahl gekommen war, nicht zu seinen Gunsten (s. Reg. 34). Kurz darauf war Gerhard der Kandidat einer Minderheit bei der Neuwahl in Trier (s. Reg. 42), und während die Verhandlungen hierüber noch an der Kurie schwebten, wurde er zum zweiten Male in Mainz, jetzt als Nachfolger Erzbischof Heinrichs II. erwählt; auch jetzt wieder in Doppelwahl, diesmal aber mit Erfolg. Im März 1289 beginnt seine nicht nur für die Diözese hochbedeutsame Wirksamkeit als Erzbischof von Mainz und Erzkanzler durch Deutschland.

Überlieferung/Literatur

Die Literatur über die Familie des Erzbischofs ist verzeichnet und erörtert bei Böhmer-Will 2, S. XIV ff.

In der Allgem. Deutschen Biographie (Bd. 8, 1878, S. 743–746) hat G. von der Ropp den Erzbischof behandelt; eine Monographie von F. Heymach (Gerhard von Eppenstein, Erzbischof von Mainz, Straßburger Diss. 1880) stellt die Politik Gerhards bis zur Wahl König Albrechts dar.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. EB Mainz 1,1 n. a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/bbeeb6bc-3a4a-40bd-a66a-a700432d7a3c
(Abgerufen am 18.04.2024).

Bestandsinformationen