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RIplus | Erzbischöfe von Mainz - Böhmer, Regesta archiepiscoporum Maguntinensium 1 (742?-1160)

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Papst Zacharias theilt ihm mit, dass der fränkische hausmeister Pippin durch den ihm angehörigen Priester Ardobanius bei ihm erkundigungen über den Priesterlichen stand und über die unerlaubte ehe eingezogen habe. Er habe daher jenem in kurzer fassung die betreffenden apostolischen documente zugeschickt, damit sie in einer versammlung von Priestern, zu der auch Bonifatius gerufen werden solle, vorgelesen würden. Auf diesem concil soll auch noch einmal mit den gotteslästerischen exbischöfen Aldebertus, Godalsacius und Clemens verhandelt werden und wenn sie sich nicht als schuldig bekennen, sollen sie vor den apostolischen stuhl geführt werden, damit sie nach gründlicher untersuchung das verdiente urtheil empfangen.

Originaldatierung:
D. non. Jan. imp. Constantino a. 28, p. cons. eius a. 6, ind. 15.

Überlieferung/Literatur

Jaffé, Reg. Pont., nr. 1751; Jaffé, Mon. Mog., 181, nr. 63. ‒ Vergl. Hahn, Qui hierarchiae status fuerit 19. Alberdingk Thijm, Karl d. Gr. 78; Dünzelmann, Concilien, u. s. w. 12; Dünzelmann, Zur Anordnung d. Bonifaz. Briefe. in: Forschungen zur d. G. XIII, 16‒19.
[Nummer im Druck: 48]

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. EB Mainz 1 [n. 49], in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/aa485dda-2715-4371-91e4-002f914fd81c
(Abgerufen am 19.04.2024).

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