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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 9 - Die Zeit Karls IV. (1365-1371)

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Ks. Karl an Dompropst und Kapitel [zu Speyer]1: Sie und Friedrich von Schönburg, Kustos zu Speyer, haben dem Aussteller mitgeteilt, daß ihrem Stift und ihren Gütern aus dem Streit zwischen dem Bf. [Lamprecht] von Speyer und ihrem Domdekan Eberhard von Randeck großer Schaden erwächst, und ihn gebeten, auf eine Schlichtung des Streites bedacht zu sein.

Dementsprechend hat Ks. Karl den Streit mit Rat der Fürsten und Getreuen sowie mit Willen beider Parteien gemäß den diesen darüber erteilten ksl. Urkk.2 gesühnt, und er gebietet den Adressaten deshalb bei Huldverlust (darumb gebieten wir uech ernstlich bi unsern hulden), Lamprecht von Stund' an als ihren Bf. zu empfangen, ihm gehorsam zu sein und alles für ihn zu tun, was sie ihrem Bf. von Rechts wegen schuldig sind. Der Ks. teilt ihnen mit, daß er für den gegenteiligen Fall allen Fürsten, Gff., Herren und Städten geboten hat, Lamprecht in seinem Namen dazu zu verhelfen, daß die Adressaten ihm gerecht werden, sowie diese deshalb anzugreifen. Schließlich verfügt Ks. Karl bei Huldverlust (Und wollen och bi unsern hulden), daß die Adressaten die von ihm errichtete Sühne vollständig einhalten sollen.

Originaldatierung:
Geben zu Prag am fritag nach sant Agneten tag, r. 19, i. 10a.
Kanzleivermerke:
Per dominum imperatorem Rudolphus de Fridberg.

Überlieferung/Literatur

Ü: B GLA Karlsruhe, 67/280 Bl. 166v – Bucheintrag, 15. Jh.

D: UB Bff. von Speyer 1 S. 630f. Nr. 625.

R: RI 8 Nr. 4117.

Kommentar

Vgl. oben Nrr. 5, 10-10, unten Nr. 25f.

Textkritik

  1. aB irrtümlich: r. 10, i. 19.

Anmerkungen

  1. 1Die Ortsangabe ist offenbar durch ein Versehen des Kopisten ausgefallen.
  2. 2Siehe oben Nr. 5.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 9 n. 24, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a3fca887-4b42-4fdc-80e7-6d09f04226d8
(Abgerufen am 23.04.2024).

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