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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 7 - Die Zeit Karls IV. (1355 April - 1359)

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Ks. Karl an die Äbte und Konvente [der Klöster] des Zisterzienserordens in der Diözese Speyer: Bf. Gerhard von Speyer hat ihm vorgetragen (exposuit nobis), daß die Adressaten seinen Vorgängern als Bff. von Speyer zur Unterstützung kgl. oder ksl. Kriegszüge und außergewöhnlicher Bedürfnisse Gespannabgaben von Pferden, Transporten und anderen diesbezüglich notwendigen Dingen bereitwillig gewährt haben, womit sie zugleich den hierbei vereinbarten rechtmäßigen Klauseln zugestimmt haben. Dennoch haben einige von ihnen, die zu entsprechenden Diensten und Steuern aufgefordert worden waren, beharrlich widersprochen und dabei nicht wahrgenommen, daß von diesen Steuern, die dem Heil aller dienen (qui salutem respiciunt omnium), keine Kirche oder Einzelperson sich ausschließen kann.

Er fordert sie daher kraft ksl. Gewalt auf (volumus igitur et imperiali auctoritate vos requirimus et hortamur), derartige Vergehen in Zukunft zu vermeiden, gleichwie sie erwarten können, von ksl. Schutz begünstigt zu werden. Sie mögen die Rechte des Ks., des Heiligen Römischen Reiches und anderer stets beachten.

Originaldatierung:
Datum Prage 1355, ind.8, VI. kal.septembris, r. 10, i. 1.
Kanzleivermerke:
Per dominum Luthom[ischlensem] episcopum imperialis aule cancellarium Rudulphus de Friedeberg.

Überlieferung/Literatur

Ü: B GLA Karlsruhe, 67/279 Bl. 67 – Bucheintrag, Papier, 15. Jh.

D: MGH Const. 11, S. 298f. Nr. 520. – UB Bff. von Speyer, S. 606 Nr. 607.

R: RI 8 Nr. 2235.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 7 n. 29, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/fcd25ffb-757c-4b3e-a8bd-b8b2901e848e
(Abgerufen am 16.04.2024).

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