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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 7 - Die Zeit Karls IV. (1355 April - 1359)

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Ks. Karl bekundet: Er hat zwischen den beiden Parteien, die zu Schlettstadt waren (zwissent den zwein widerteilen, den partien, die zu Sleczstat warent), ausgesprochen und geboten (einen sulchen spruch getan und gesprechen hant und haben in geboten), daß sie für sich und diejenigen, die zu ihnen gehören, die Sühne, die sie zu Hagenau vor ihm beschworen hatten, einhalten sollen (das die partien von beiden teilen vor sich und die in zugehorent die sune, die sie ze Hagnowe vor unsren gnaden gesworen hant, fruntlich und ewiclich stete sullent haben). Die Jahresgülten, die von beiden Parteien auf der Allmende der Stadt verkauft wurden, sollen auch dann ungültig sein, falls darüber besiegelte Briefe ausgegeben wurden. Wer Güter der aus Schlettstadt vertriebenen Bürger innehat, ob sie durch Kauf erworben wurden oder nicht, soll diese zurückgeben. Der Schultheiß, der Meister und der Rat zu Schlettstadt sollen alle diejenigen, die in der Stadt und in den Gerichten der Stadt ansässig sind, zur Herausgabe eventueller Güter der Vertriebenen bewegen. Die Vertriebenen, ob Geistliche oder Laien, Mann oder Frau, sollen sich mit diesem Spruch begnügen, und beide Parteien sollen ihn einhalten (und sullent die ausgeslagenen, es seint pfaffen, leyen, man oder vrowen, sich an diesem unserm spruche lazzen genugen und sullent in auch bede teil der partien halden).

Dies alles hat er bei Verlust seiner Hulde mit der Maßgabe geboten, daß die Gemeinde der Stadt Schlettstadt dadurch nicht zu Schaden gelangt.

Originaldatierung:
Der geben ist zu Nuremberg 1355 des nehsten mitwochen nach santh Andres tag, r. 10, i. 1.
Kanzleivermerke:
Per dominum magistrum curie Johannes de Glatz.

Überlieferung/Literatur

Ü: A StadtA (AV) Schlettstadt (Sélestat), AA 17 – Perg., an Perg.-str. anh. MS abgef. Rückvermerk: R[egistrat]a Volpertus.

D: Stadtrechte Schlettstadt, S. 54f. Nr. 45.

R: MGH Const. 11, S. 328 Nr. 577.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 7 n. 41, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/fa4f1801-ff30-401a-a177-87ad63701c9f
(Abgerufen am 19.04.2024).

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