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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 7 - Die Zeit Karls IV. (1355 April - 1359)

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Ks. Karl bekundet, daß er mit dem Edlen Johann von Frundsberg übereingekommen ist (geteidingt haben und mitenander ubereinkommen sint), daß dieser, zugleich für seine Brüder Georg und Thomas, auf alle Schuldforderungen, die er (der Ks.) und sein verst. Vater Kg. Johann von Böhmen zu begleichen hatten, verzichtet. Die von Frundsberg sollen die Schuld nicht mehr einfordern und auch keine Urkunden darüber mehr vorweisen. Eventuell darüber vorgebrachte Urkunden sollen ungültig sein. Angesichts dieses Verzichts und auch des ihnen entstandenen Schadens, auch angesichts der ihm und dem Reiche geleisteten Dienste, will er den drei gen. Brüdern oder den jeweiligen Inhabern dieser Urkunde bis zum 2. Februar (Unser Frawen tag Lichtmesse) 700 Gulden bezahlen.

Originaldatierung:
Der geben ist czu Tunaustauff 1355 an dem nechsten suntag noch sant Margreten tag, r. 10, r. Böhm. 9, i. 1.

Überlieferung/Literatur

Ü: B StA Prag (Praha), AČK Nr. 481 – Perg., gleichz.

D: MGH Const. 11, S. 260 Nr. 465. – Reg. Boh. 6, S. 43 Nr. 69 (gekürzt).

R: RI 8 Nr. 2185.

Kommentar

Es bestehen Zweifel daran, ob mit vorliegender Urk. ein Streit beendet wurde, oder ob nicht eher der Ks. eine ältere böhmische Schuldenangelegenheit politisch reguliert hat. Da aber nicht auszuschließen ist, daß die Gebr. von Frundsberg ihre Forderungen klagweise am ksl. Hof vorgebracht hatten und ein Rechts- oder Schiedsverfahren ingang kam, wurde die Urk. in die vorliegende Sammlung aufgenommen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 7 n. 11, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d9d03e2a-d686-403e-94f9-142ef4dbeed0
(Abgerufen am 25.04.2024).

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