Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 7 - Die Zeit Karls IV. (1355 April - 1359)

Sie sehen den Datensatz 5 von insgesamt 525.

Ks. Karl bekundet: Er hat von dem Edlen Gottfried Herrn von Eppstein erfahren, daß dieser und dessen Voreltern in seinen [des Eppsteiners] Festen und Schlössern Eppstein und Steinheim Münzen geschlagen habe. Die Urkunden, die er von dem Reiche über die Münze hatte, seien ihm aber verbrannt.

Angesichts der bisherigen und der noch zu erwartenden Dienste Gottfrieds für Ks. und Reich hat er ihm erlaubt,an den gen. Orten Münzen zu schlagen. Voraussetzung dazu ist jedoch, daß er vor dem Pfgf. Ruprecht d.Ä. bei Rhein als seinem und des Reiches Vikar in Deutschen Landen mit Rittern, Knechten und anderen unbescholtenen Leuten den Beweis führt (mit rittern und knechten und andern byederben unversprochen luden bescheidenliche bewyset), daß er und seine Eltern seit alters daselbst Münzen geschlagen hatten. Zugleich hat er dem Gottfried erlaubt, Münzmeister und andere Diener und Knechte zu setzen und zu entsetzen, die sich derselben Gnaden und Freiheiten wie andere diesbezügliche Amtsträger im Reiche erfreuen sollen.

Originaldatierung:
Der geben ist zu der Hohen Sehe 1355 des nehsten dinstages vor sant Walpurgen dage, r. 9, i. 1.

Überlieferung/Literatur

Ü: Unbekannt.

D: Senckenberg, Selecta Iuris 2: Diplomatarium Miscellum, S. 640 - 642 Nr. 29.

R: RI 8 Nr. 2090. – CD Nassoicus, S. 294 Nr. 2767.

Kommentar

S. die nachfolgende Urk. von 1355 Mai 9, Nr. 6.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 7 n. 5, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c73a981d-fb6c-4a05-8572-832beaa91a1e
(Abgerufen am 29.03.2024).

Bestandsinformationen