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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 16 - Die Zeit Ruprechts (1404-1406)

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Kg. Ruprecht an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt: Bezüglich der rechtlichen Forderungen (ansprach) des Eberhard von Hirschhorn gegen sie bestimmt er ihnen einen gütlichen Tag vor sich, um die gegenseitigen Forderungen anzuhören (uch geneinander zu verhoren).

Sie sollen vor ihn nach Heidelberg kommen vom heutigen Freitag an gerechnet auf Freitag vor dem Sonntag Jubilate [April 18] zur rechten Tageszeit, um den Gütetag vor ihm zu besuchen1. Er hat besagtem Eberhard diesen Tag ebenfalls angekündigt.

Originaldatierung:
Dat. Alzey sexta feria ante dominicam misericordia domini, 1404, r.R. 4.
Kanzleivermerke:
[KV] a.m.d.r.: Johann Weinheim.

Überlieferung/Literatur

Ü: A ISG Frankfurt, Reichssachen I Nr. 2231 Bl. 162. - Reste des Verschlußsiegels.

Anmerkungen

  1. 1Eine Urk. von dem Gütetag ist nicht auf uns gekommen (vgl. Nr. 15). Vgl. den Brief des Kg. von 1404 Juli 6 (vgl. Nr. 69). Zur Streitsache vgl. 1404 Febr. 20 Anm. (vgl. Nr. 15). Die Städte Mainz, Worms, Speyer und Frankfurt versuchten, zu einer gemeinsamen Lösung wegen der Frage des Schlosses Bommersheim zu kommen (A ISG Frankfurt, Reichssachen I Nr. 2231 Bl. 161ff.).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 16 n. 26, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ff151866-9a5a-49c0-83ef-de00f26ad3f2
(Abgerufen am 29.03.2024).

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