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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 16 - Die Zeit Ruprechts (1404-1406)

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Kg. Ruprecht an Bürgermeister und Ratsleute der Stadt Frankfurt: Fritz Hofmann hat ihm gesagt, daß seine Gläubiger auf ihn eindringen und das Seine verkaufen wollen. Sie mögen wissen, daß Fritz mit denen von Metz eine Sache am Laufen hat, so daß er davon ausgeht, seine Gläubiger baldigst befriedigen zu können1.

Deshalb gebietet er ihnen ernsthaft (begern wir mit ernste), Fritz behilf lich zu sein und zu einem Jahr Frist gegen seine Gläubiger zu verhelfen und ihnen nicht zu gestatten, das Seine zu verkaufen2.

Originaldatierung:
Dat. heidelberg sexta feria ante dominicam oculi, 1404, r.R. 4.
Kanzleivermerke:
[KV] a.m.d.r.: Johann Weinheim.

Überlieferung/Literatur

Ü: A ISG Frankfurt, Reichssachen Nr. 2235 (alt: 575b) Bl. 2. - Reste des Verschlußsiegels.

R: Reg. Pfgff. 2 Nr. 3392.

Anmerkungen

  1. 1Fritz hatte einen Anspruch von 2 000 Mk. Golds von Hofgericht bestätigt bekommen. Den Betrag versuchte er, durch Bekümmerung von Metzer Handelsgut einzutreiben (vgl. oben Nr. 0, unten Nr. 31, zu dem langjährigen Streit vgl. oben Nr. 0 Anm.1f.).
  2. 2Die Unterstützung Hofmanns gegen Metz war seitens Frankfurt wohl nicht sehr engagiert. Einerseits hat die Stadt Frankfurt stets, bisweilen rigoros, die Interessen ihrer Bürger vertreten (Fritz Hofmann war in Nürnberg und seit 1390 in Frankfurt Bürger), andererseits sollte der wichtige Handelspartner Metz möglichst geschont werden, weshalb sich Frankfurt schon früh für einen Ausgleich stark machte (vgl. etwa URH Bd. 13 Nr. 98, 197, 208).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 16 n. 19, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/f6aadbf7-a3e3-4225-9d5d-e4c4f127a561
(Abgerufen am 19.04.2024).

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