Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 16 - Die Zeit Ruprechts (1404-1406)

Sie sehen den Datensatz 32 von insgesamt 489.

Fritz Hofmann, Bürger zu Frankfurt, an Bürgermeister, Schöffen und Rat zu Frankfurt: Er hat am heutigen Tag drei Stunden nach Mittag in Heidelberg die Botschaft erhalten, daß seine Frau [Irmel] Gut derer von Metz bekümmert habe, welches Hanman Kremer von Zweibrücken nach Metz zu bringen gedachte1. Hanman ist wegen dieser versuchten Überführung entsprechend dem Wortlaut der Briefe, die er, Fritz, vom Kg. besitzt, Ächter und Aberächter des Reichs und samt seinem Besitz ihm und dem Kg. nach gutem Recht verfallen wie das Gut derer von Metz2(dar umb er des heiligen Richs echter und aberechter ist[…] der kunig und ich recht als gut Recht zu im und sin gut haben). Diesen kgl. Brief fügt er in Abschrift bei.

Er bittet die Angeschriebenen bei dem ihm wie allen ihren Mitbürgern geschuldeten Eid und der Treue, angesichts des großen verderblichen Schadens, den er um der Stadt Gnade und Freiheit willen unschuldig erlitten hat, ihm und dem Kg. das Recht zu vergönnen (des Rechtes gunnen) und niemandem zu gestatten, über dieses Gut irgendwo sonst als vor dem Kg. entscheiden zu lassen (nymant lassen berechten noch absweren anderswo dann vor dem kung).

Sollten sie dies nicht tun, fürchtet er, daß man ihr Gut, wie das von anderen Herren und Städten, die derartiges taten, fordern wird.

Nachdem er besagte Botschaft erhalten hatte, bat er den Kg. um einen Brief an Frankfurt, den er nicht erhalten konnte, da der Kg. samt Kanzlei in Abreise nach Germersheim begriffen war3. Der Kg. hieß ihn, eine Abschrift des Briefs, den er an Simon von Sponheim und dessen Amtleute in der Sache geschrieben hatte, nach Frankfurt zu senden, aus dem die Angeschriebenen den kgl. Willen ersehen und verstehen könnten angesichts der Kümmerung in dessen Land4.

Sie sollen, bis des Kg. Anweisung mit versiegelten Brief eintrifft, das Gut unverändert lassen5.

Originaldatierung:
Dat. am sontag noch Jeorii III oren noch mittag zu heidelberg, [o.J.]6.

Überlieferung/Literatur

Ü: A ISG Frankfurt, Reichssachen I Nr. 2. 235 St. 3.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. Nr. 35.
  2. 2Vgl. oben Nr. 0, auch Nr. 19.
  3. 3Der Kg. ist tatsächlich ab dem 29. April bis zum 2. Mai in Germersheim nachweisbar (vgl. Reg. Pfgff. 2 Nr. 3458f; - unten Nr. 34).
  4. 4Ein derartiger Brief des Kg. an Gf. Simon ist nicht erhalten.
  5. 5Der Kg. schrieb Frankfurt 1404 Mai 2, allerdings nicht im Sinne von Fritz Hofmann (vgl. Nr. 34).
  6. 6Das Jahr ergibt sich aus dem Fall und der passenden Zeitangabe von Anm. 2.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 16 n. 31, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d7538bc9-74d0-4e30-b062-8077a7726cc4
(Abgerufen am 23.04.2024).

Bestandsinformationen