RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 16 - Die Zeit Ruprechts (1404-1406)

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Ritter Hermann von Rodenstein an Schultheiß, Schöffen und Gemeinde von Niederdorfelden: Sowohl der Rat zu Frankfurt als auch er haben ihnen mehrfach geschrieben, weil sie Güter von Frankfurter Bürgern zu Niederdorfelden mit Bede belegt haben, die diese bisher nie zahlten und auch aufgrund ihren ksl. und kgl. Gnaden und Freiheiten nicht zahlen zu müssen glauben1.

Der Rat wie auch er seitens des Kg.2(von myns herren des kunigs gnade wegin) haben von ihnen gefordert und sie gebeten, die Bede zu erlassen, Pfänder und Pferde zurückzugeben und Stadt und Bürger ihre überkommenen Rechte und Freiheiten genießen zu lassen.

Sie haben nicht nur nicht darauf geantwortet, sondern sind noch weiter gegangen und haben Saatäcker (ire samen) gepfändet, und zwar für 18 Schilling Heller je Morgen, auszulösen binnen dreier Wochen.

Er gebietet ihnen namens des Kg.2 (von[…] des Romischen kunigs wegen), den Bürgern von Frankfurt unverzüglich die Bede zu erlassen, die Pfänder und die Pferde zurückzugeben, deren eingesätes Land auszulösen (iren samen ledig machet) und sie bei ihren Gnaden und Freiheiten vom Reich und ihren Gewohnheiten zu belassen.

Falls sie dies nicht tun, wird er Zugriff auf sie und das Ihre nehmen und die in den Reichsbriefen stehende Poen anwenden3 (daz ich von[…] wegen zuo uch und dem uwern griffen wil und auch nach der pene sten in des Richs brieffen begriffen). Sollten sie und die Ihren dabei Schaden nehmen, haben er und die Seinen mit diesem offenen Brief ihre Ehre an ihnen bewahrt4.

Originaldatierung:
Uff Samsztag nach sand dorothee tage, 1404.

Überlieferung/Literatur

Ü: A ISG Frankfurt, Altbürgergüter Bd. I Regal 1062 (alt: Oglb 130 Tomus 1 actorum betr. die Alt Bürger Güter) Nr. 4.

R: Orth, Stadtherrschaft S. 135, S. 143 Anm. 233 (erwähnt mit Quellenzitaten).

Kommentar

Hermann von Rodenstein versuchte in den folgenden Monaten zunächst über Mandate an Niederdorfelden dann auch mit Hilfeersuchen an die Herren von Hanau, den Streit zugunsten Frankfurts beizulegen. Niederdorfelden antwortete nicht, die Herren von Hanau dahingehend, man werde die Sache untersuchen lassen. Da die von Niederdorfelden die Aussaat behinderten, trachtete Rodenstein danach, möglichst noch im zeitigen Frühjahr einen Ausgleich herbeizuführen und setzte einen Tag an, der zunächst am 15. März, dann vor Ostern [30. März] stattfinden sollte. Die Herren von Hanau signalisierten grundsätzliche Bereitschaft, auch wenn die von Niederdorfelden glaubwürdig versichert hätten, daß die Bede schon immer erhoben worden sei und demnach die Pfandschaften rechtens seien. Rodenstein mußte den Tag mehrfach verschieben (vgl. hierzu ISG Frankfurt, Altbürgergüter Bd. I Regal 1062, passim). In Frankfurt fand dann ein Treffen mit den Herren von Hanau statt (vgl. Nr. 37), das allerdings ebenso wenig Erfolg zeitigte wie die verschiedenen Mahnungen der Stadt und Rodensteins an die von Niederdorfelden und die Herren von Hanau. Letztlich scheiterten alle Versuche an der Hinhaltetechnik der Gegenseite. Der Kg. hat darauf hin wieder persönlich eingegriffen (vgl. unten Nr. 76f.).

Anmerkungen

  1. 1Vgl. Vorregest samt Anm.
  2. 2Rodenstein beruft sich bei seinem Eingreifen in die Streitsache immer wieder auf einen Auftrag des Kg. Falls dieser schriftlich erfolgt sein sollte, so ist der entsprechende Brief verlorengegangen.
  3. 3In dem Privileg Kg. Wenzels von 1398 Jan. 17 (sand anthonii dag), das in Kopie dem Bestand "Altbürgergüter" beigefügt ist, beläuft sich die Poen auf 100 Pfd. lötigen Goldes (B ISG Frankfurt, Altbürgergüter Bd. I Regal 1062 Nr. 34).
  4. 4Rodenstein war weiter mit der Sache befaßt (vgl. Nr. 63, 91, 174, 178).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 16 n. 11, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/bccbfadb-917f-434c-91a4-68f48b58684c
(Abgerufen am 28.03.2024).

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