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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 15 - Die Zeit Ruprechts (1400-1403)

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Bürgermeister, Schöffen und Rat des kgl. Stuhls zu Aachen an Bürgermeister, Rat und alle anderen Bürger der Stadt Köln: Kostin von Lyskirchen, Greve zu Köln, hat ihnen geschrieben, der durchlauchtigste Fürst Ruprecht von Bayern, neu gewählter Kg., habe ihm mündlich und schriftlich geboten, die Bürger Aachens und ihre Güter wann und wo immer, mit oder ohne Gericht, anzugreifen und zu arrestieren1 (angrijffe und arrestere wa he die ankomen kunne id sij mit gerichte of bueyssen gerichte). Er hat sie dies wissen lassen, damit sie sich danach richten können.

Auch Gerhard Stierup der Junge ist jetzt mit offenen Briefen, die aus Köln geschickt wurden, ihr Feind geworden. Auch er will gleicherweise gegen Aachener Bürger und deren Güter vorgehen2.

Sie sind sehr befremdet über dieses Vorgehen, zumal wenn es mit Zustimmung der Angeschriebenen geschah. Nie hätten sie Gleiches gegen die Kölner Bürger gestattet. Deshalb bitten sie die Angeschriebenen, diese Maßregeln zu verhüten oder wenigstens besagten Kostin zu unterweisen, derlei Beschlagnahmungen (kummer angrijff ind rasteronge) hinauszuschieben, bis die Aachener Bürger ihre Habe friedlich in Sicherheit gebracht haben.

Sie bitten über den Boten dieses Briefs um schriftliche Auskunft über die künftige Vorgehensweise3. geschreven op den heiligen 13den avent, [o.J.]4.

Überlieferung/Literatur

Ü: A Histor.A Stadt Köln, Best. 51, Köln und das Reich, B 193. - Reste des großen KgS verso.

D: Mitt. StadtA Köln H. 14 S. 76f. Nr. 39 (mit 1401 Jan. 5).

R: Reg. Pfgff. 2 Nachträge Nr. 6690.

Kommentar

In den Mitt. StadtA Köln wird der Brief aufgrund der Schreiberhand auf 1401 datiert (H. 14 S. 77 Anm. 1. - ebda., S. 86 Anm. 3). - Krause (Haltung S. 17) datiert ebenfalls auf 1401. Er geht davon aus, daß das Mandat Kg. Ruprechts, auf das in obigem Brief Bezug genommen wird, die sofortige Reaktion auf das Aachener Schreiben von 1400 Dez. 24 (oben Nr. 14) gewesen sein müsse. Allein es bleiben nicht unerhebliche Zweifel an dieser Jahresdatierung. Die Vorbereitungen, die bevorstehende Krönung in der Stadt Köln vorzunehmen, waren zu dem Zeitpunkt des Aachener Verweigerungsschreibens schon weit gediehen (vgl. Nr. 10 Anm. 5). Demnach war es zu diesem Zeitpunkt für den Kg. und seine fürstlichen Wähler schon nicht mehr vordringlich, Druck über Aachen auszuüben, um die Krönung zu erzwingen. Bis zum Ende des Jahres 1400 jedenfalls sind keine Pfändungsmaßnahmen eingeleitet worden, zumindest war in Aachen davon nichts bekannt. Dies zeigt ein Brief der Stadt Aachen von 1400 Dez. 30 (des donrstages nach deme heiligen christdage) an die vier Gesandten der Städte Mainz, Worms, Speyer und Frankfurt. Diese hatten sich nach Aachen begeben sollen, um den Magistrat doch noch umzustimmen, kamen aber nur bis Köln, da sie von dem Hzg. von Jülich kein Geleit erhielten, und mußten sich mit der Übersendung ihrer Botschaften begnügen. Aachen weist das Ersuchen dieser Städte mit der gleichen Begründung ab wie in dem Brief an den Kg. vom 24. Dez. und bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, damit keine Ungnade auf sich zu ziehen (und hoffen dar umb an got daz man billich keine ungnade an uns her umb keren solle) (Ü: B ISG Frankfurt, Reichssachen 1 Nr. 647 St. 2). Dieser Brief kam offenbar erst am 4. Jan. an, wie sich aus einem Schreiben der Stadt Mainz vom 5. Jan. (in vigilia ephiphanie) an die Stadt Frankfurt ergibt, in dem die Aachener Antwort als Abschrift beigefügt angekündigt wird (Ü: A ISG Frankfurt, Reichssachen 1 Nr. 647 St. 1). - Wurde der obige Brief Aachens tatsächlich 1401 Jan. 5, einen Tag vor dem Krönungstag zu Köln, geschrieben, wäre es ferner verwunderlich, daß die bevorstehende Krönung keine Erwähnung fand. - Unerklärlich bleibt auch, warum der Kg. gerade den Greven Kostin vor allen anderen schriftlich beauftragt haben soll, und wann er dies mündlich getan haben könnte. Es ist nicht nachzuweisen, daß der Greve des Hochgerichts zu Köln in der letzen Dezemberwochen in der Nähe des Kg. war. Wäre der Auftrag zu Köln im Jan. erfolgt, wäre hinwiederum die Spanne bis zu der Reaktion Aachens zu kurz. Man könnte spekulieren, daß eventuell die Stadt Köln in dem Bestreben, sich die Krönung zu sichern, für entsprechende Mandate des Kg. an ihren Bürger gesorgt haben könnte. Belege für solche Aufträge gibt es allerdings nicht. Hingegen sind die Bekanntmachung des Kg. an Kurfürsten, Fürsten, Gff., Städte, kgl. Zöllner und Amtleute am Rhein, daß er den Aachener Bürgern und Kaufleuten im gesamten Reich wegen Ungehorsams das Geleit entzogen habe, und die entsprechende Mandate mit Briefen von 1401 Febr. 12 hinreichend belegt (vgl. unten Nr. 49-49). Im Dez. 1401 verweist der Pfgf. bei einem Mandat an Köln auf ein entsprechendes Gebot des Kg. an Kostin (vgl. unten Nr. 128f.). Allein, dieses Mandat kann eben auch im Verein mit denen vom Febr. ergangen sein. Es bleibt festzuhalten, daß es gegen die Datierung zu 1401 einige Einwände gibt. Da in der maßgebenden Lit. an dem Jahr 1401 festgehalten wird, sollen, da es keine eindeutigen urkundlichen Gegenbeweise gibt, Vorbehalte angemeldet werden, eine etwaige Umdatierung jedoch der landeskundlichen Forschung vorbehalten bleiben.

Anmerkungen

  1. 1Der Brief des Kg. an Kostin ist nicht erhalten (vgl. aber unten Nr. 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50). - Aachen hatte dem Kg. den Einritt in die Stadt zur Krönung verweigert. Eine der ersten Maßnahmen Kg. Ruprechts gegen Aachen war das Verbot, für Aachener Bürger und Güter Geleit zu geben (vgl. oben Nr. 10 samt Anm., 14 samt Anm. sowie unten Nr. 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49 samt Anm., 50 Anm.).
  2. 2Dep.
  3. 3Eine direkte Antwort Kölns ist nicht nachweisbar. Aachen hatte sich mehrfach in der Sache an Köln gewandt. Die Antwort war stets negativ (vgl. unten Nr. 43 Anm., 95).
  4. 4Zur Jahresdatierung vgl. Anm.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 15 n. 17, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/f6bcf3ca-a2d4-42ab-b268-48c2c58013c6
(Abgerufen am 29.03.2024).

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