RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 15 - Die Zeit Ruprechts (1400-1403)

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Kg. Ruprecht an die von Aachen: Er hatte ihnen durch Freunde kundtun lassen, daß Wenzel, Kg. von Böhmen, wegen langanhaltender Versäumnisse und Vergehen gegen das Hl. Reich öffentlich mit Urteil von der Königswürde abgesetzt und er, Ruprecht, zum rechten röm. Kg. gewählt worden sei1. Er hatte sie auch auffordern lassen, ihm als röm. Kg. Gehorsam zu leisten und ihn in seine und des Reichs Stadt Aachen zur Königskrönung einzulassen2. Die gleichen Forderungen hatte auch Ebf. Friedrich von Köln an sie stellen lassen3. Sie jedoch verweigern ihm Gehorsam und Einlaß, was ihm unbillig erscheint (zue solicher unser gehorsamkeit und inlaßen ir uech noch nit geben hant und wiederstendig sint daz uns doch unbillich von uech nympt).

Er gebietet ihnen deshalb ernstlich Gehorsam und fordert Einlaß (ersuchen und erfordern wir uech abir ernstlichen daz ir uns noch gehorsam werdent und inlaßent).

Sollten sie ihm weiterhin Widerstand entgegenbringen, was er doch nicht glauben will, wird er sie nicht weiter um Einlaß ersuchen, um in Aachen gekrönt zu werden. Er ist mit den Kurfürsten übereingekommen (zue rade worden und ueberkomen): [1.] Er wird dann die Krönung zu Köln im Dom vor den Hl. Drei Kgg. empfangen, da auch Ebf. Friedrich gute Privilegien und Freiheiten hat, wonach ein Ebf. von Köln den röm. Kg. in seinem Bistum und seiner Provinz krönen kann, wo er will4. [2.] Sie werden dann festsetzen (dann zue machen und zue setzen), daß niemals mehr ein röm. Kg. zu Aachen gekrönt werden darf, daß die Aachener dieser Würde auf ewig beraubt sein sollen, wie sie auch aller anderen Gnaden, Freiheiten, Ehren und Würden, die sie vom Reich haben, zu entheben seien. [3.] Sie werden dann geeignete Maßnahmen überlegen wegen des frevelhaften Ungehorsams und Widerstands gegen Kg., Kurfürsten und Reich (und auch zue gedenken fuertme darzue zue duen als sich heischet und uns und unsern kuerfuersten notduerftig si umb suelche ungehorsamkeit und widerstant die ir ans uns [...] frevelichen begangen hettent).

Er sendet ihnen seinen Getreuen Jakob von Ladenburg, Domkanoniker zu Worms, der ihnen den kgl. Standpunkt darlegen wird. Sie sollen ihm über diesen umgehend ihre schriftliche Antwort zukommen lassen5, damit er und die Kurfürsten sich danach zu richten wissen6.

Originaldatierung:
geben zue Mentze off den sontag für sant Niclas tag, 1400, r.R. 1.

Überlieferung/Literatur

Ü: B GLA Karlsruhe, 67/950 Bl. 21v.-22r. St. 15. - Überschrift: Als min herre der konig den von Achen geschriben hat.

D: RTA 4 S. 209 Nr. 179. - Martène/Durand, Veterum scriptorum collectio 4 Sp. 28f. Nr. 15 (irrig: post festum sancti Nicolai).

R: Reg. Pfgff. 2 Nr. 283 (nach RTA, nicht dem Kopialbuch). - Reg. Ebff. Köln 10 Nr. 2209.

Kommentar

Nach der Absetzung Wenzels und der Wahl Ruprechts hatten die rheinischen Städte auf zwei Tagen in Mainz vom 7.-8. und am 29. Sept. 1400 versucht, gestützt auf ein gelehrtes Gutachten, zu einer gemeinsamen Haltung in der Frage der Thronveränderung zu gelangen. Die Stadt Frankfurt, vor dessen Toren der Kg. lagerte, hatte Aachen aufgefordert, gleich ihr Boten nach Mainz zu senden (vgl. RTA 4 S. 129-134 Kap. B. - S. 140ff. Kap. E). Aachen hat keinen der beiden Tage beschickt, auch den im Okt. in Frankfurt nicht, wo der Kg. am 26. Einzug hielt. Anf. Okt. haben die rheinischen Städte Mainz, Worms, Speyer und Köln sich zu Ruprecht bekannt und Wenzel aufgesagt. Die Stadt Aachen war hiervon am 13. Okt. von Köln unterrichtet worden, was an ihrer ablehnenden Haltung nichts änderte (ebda., S. 168f. Nr. 152f. - S. 172 Nr. 157). Aachen verließ sich in dieser für die Stadt so wichtigen Frage auf die wenig ausführlichen Informationen der Stadt Köln, die nicht ganz uneigennützige gewesen sein werden. - Zu dem gesamten Komplex vgl. ausführlich Kraus, Haltung.

Anmerkungen

  1. 1Die Absetzung erfolgte 1400 Aug. 20 (vgl. URH Bd. 14 Nr. 401ff. samt Anm.), die Wahl war am darauffolgenden Tag (vgl. RTA 3 S. 266ff. Kap. D).
  2. 2Mit Brief von 1400 Okt. 12 aus dem Feld vor Frankfurt hatte Kg. Ruprecht der Stadt Aachen geboten, sein Kgt. anzuerkennen, und eine Gesandtschaft, bestehend aus seinen Räten Meister Heinrich von Ehrenfels, Propst von Liebfrauen in Mainz, und Marschall Dietrich von Handschuhsheim, zur Verhandlung über seinen Eintritt in die Stadt angekündigt (vgl. Kraus, Unbekannte Quellen S. 199 Nr. 6).
  3. 3Davon gibt es keine schriftliche Überlieferung.
  4. 4Dieses Recht des Kölner Ebf. hat man wohl auf ein mißverständliches Privileg Papst Leos IX. und eine verlorene Urk. Ks. Heinrichs III. gestützt (vgl. Kraus, Haltung der Reichsstadt Aachen S. 9).5) Mit Brief von 1400 Dez. 24 antwortete die Stadt Aachen abweisend (vgl. Nr. 14). Sie verweigerte Ruprecht auch in den folgenden Jahren die Anerkennung als Kg. Dieser ordnete recht bald nach seiner Krönung entsprechende Maßnahmen gegen die Ungehorsamen an und setzte damit ein eindeutiges Zeichen seines Herrschaftsanspruchs. Aachen wurde wegen Frevels, Ungehorsams und Rebellion einem Achtverfahren unterzogen, die Stadt verfiel der Aberacht (vgl. unten Nr. 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 55, 98, 99, 100, 141, 146, 147, 148, 205, 213, 214, 215, 216, 234f., 272 [5.], 401, 404, 422, jeweils samt Anm.). Aachen erlitt während der langjährigen Auseinandersetzungen durch Entzug des Geleitschutzes und Pfändungen hohen wirtschaftlichen Schaden (vgl. unten Nr. 17, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50 Anm., 87, 95f., 113, 128f., 138, 188, 285, 375, 382 samt Anm). Dennoch kam es erst 1407 Aug. 2 zu einem Ausgleich (vgl. URH Bd. 17 sub dat.).
  5. 6Ruprecht, der wohl schon zur Zeit seines Lagers vor Frankfurt mit den Kurfürsten die Frage des Krönungsorts behandelt und wohl auch Köln in Betracht gezogen hat (RTA 4 S. 143, S. 207 Nr. 176), traf, ohne die Antwort abzuwarten, Anstalten für seine Krönung in Köln (ebda., vgl. S. 237f. Nr. 202f.).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 15 n. 10, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a9aabfab-b7fd-429e-ab5b-e867818eb558
(Abgerufen am 28.03.2024).

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