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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 14 - Die Zeit Wenzels (1397-1400)

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Kg. Wenzel bekundet: Er wird wegen aller Ereignisse und Unruhen, die innerhalb und außerhalb von Köln bis zu diesem Tag mit Datum des Briefes geschehen sind, wegen aller Tumulte und Prozesse im Zusammenhang mit den Gefangenen und auch wegen der Taten von Bürgergemeinde, Stadt und besagten Gefangenen, die sich seines Erachtens gegen ihn und das Reich gerichtet haben, keine Rechte geltend machen, keine Forderungen stellen, keine Klage erheben, keine Ladung ergehen lassen, weder vor sich selbst oder vor den Hofrichter seines Hofgerichts noch vor einen von ihm damit Beauftragten, weder jetzt noch zukünftig1 (das wir umb alle sachen ufflewffe und geschicht willen so wie sich die vorher von allen gefangen und ufflewff wegen tzu eyngen zeyten in eynger weise bynnen oder ussen Colne ergangen haben mogen Es sey von den ersten oder letzten ufflewffen geschichten und gefangen oder von geenen die in die selben geschicht gehorent und des antreffende sind sie sin in Colne oder darussen oder ouch von allen den geenen dan abe vortzeiten gericht worden ist so wie daz ouch gefertiget ist gewest [...] domite die gemeine Burgere und Stat [...] als wir meinen wider uns und das heilige Reiche getan haben solten keinerley Recht vorderunge ansprache ussheisschung noch ladunge vor uns selber noch unsern hofrichter unsers hofgerichtes oder yemanden anders dem wir das von unsern wegen bevolhen hetten oder namals bevelhen wurden zu der egen. stat burger und Insessen von Colne achtermals nymmermer tzu deheinen tzeiten haben noch keren sollen noch ouch lassen keren oder geschehen in deheinerweys).

Falls in der geschilderten Angelegenheit von ihm vor Datum dieses Briefs oder auch danach irgendwelche Briefe ausgegeben wurden oder werden, die dieser Gnade entgegenstehen, seien es Ladungen oder Widerspruchsbriefe, mit denen die Stadt, Bürger und Einwohner von Köln bedrängt, belästigt oder belangt werden, so sollen diese Briefe gegenüber dem gegenwärtigen Majestätsbriefe keinerlei Kraft und Macht mehr haben (weres ouch sache das dheinerley brive issladunge oder gesetze umb diese egenanten ufflewff geschicht und gefangen willen [...] yemandem gegeben oder bevolhen weren [...] Es were ladung oder widerruffbrive [...] So wollen wir das dieselben brive [...] kein craft noch macht haben sollen). Denn die Stadt hat ihn in dieser Angelegenheit redlich unterwiesen2 und ihm Genugtuung zuteil werden lassen3 (gantze redliche underweisunge und volkumene benugung erzeiget und getan).

Er gebietet daher allen Fürsten, sich zur Vermeidung der Ungnade des Reiches danach zu richten.

Originaldatierung:
Geben zu Prage, 1397, an dem obristen tage, r.B. 34, r.R. 214.
Kanzleivermerke:
a.m.d. r.: referente Bořivoj von Svinaře / Franz [von Gewicz] Domherr von Prag.

Überlieferung/Literatur

Ü: A Histor.A Stadt Köln, HUA 5935. – MS an Perg.str. anh.; – verso: R. Peter von Wischau.

B1 ebda., a.a.O., 6145 – Insert in Hofgerichtsurk. von 1398 Febr. 1 (vgl. Nr. 168).

B2 ebda., a.a.O., 7070. – Insert in Vidimus des Bf. Friedrich zu Utrecht und der Ritter Johann vom Hirtzhorn und Hermann von Randerath.

D: Quellen Köln 6 S. 484f. Nr. 307. – UB Niederrhein 3 S. 913 Nr. 1027.

R: Mitt. StadtA Köln, H. 12 Nr. 5935, 6145; – H. 14 Nr. 7070.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. Nr. 2 samt Anm.
  2. 2Die Stadt verwies wohl auf ihr Privileg, nicht vor ein Gericht außerhalb ihrer Stadt geladen werden zu dürfen (1355 Dez. 8, vgl. GSP 1 Nr. 619; – vgl. Urk. 1399 Okt. 16 Nr. 343).
  3. 3Zu den Zahlungen vgl. Nr. 2.
  4. 4Diese Urk. sowie die Privilegienbestätigung (vgl. Nr. 5 Anm. 3) sollten nach den Vereinbarungen im Spätjahr 1396 zwischen den kgl. Unterhändlern und der Stadt Köln am 6. Jan. 1397 ausgehändigt werden. Im Nov. 1396 hatte Fritz Mager beide Briefe offenkundig bereits in Händen (vgl. URH Bd. 13 Nr. 372, 400f.). Sie wurden auf den Termin der Aushändigung vordatiert (zu der Datierung vgl. Keussen, Mitt. StadtA Köln, H. 15 S. 52ff.).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 14 n. 4, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/f90f07f0-64bb-4d80-968b-2623a9aa53b1
(Abgerufen am 18.04.2024).

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