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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 13 - Die Zeit Wenzels (1393-1396)

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Kg. Wenzel an Bürgermeister, Rat und Bürgergemeinde der Stadt Köln: Was die Angelegenheit betrifft, wegen der sie den Ritter Hilger von der Stessen1 als Botschafter zu ihm gesandt haben, wird Hilger ihnen selbst berichten können, daß er ihn gütlich angehört und alles gnädig entschieden hat2 (uf solche Botschaft und gewerbe [...] haben wir ihn gutlichen und gnediclichen usgerichtet). Er hat Hilger auch mündlich aufgetragen, mit ihnen über ein Kl.3 und einen Zoll4 zu sprechen. Er ermahnt sie eindringlich, seinem Begehren (begeirunge) zu willfahren.

Originaldatierung:
Geben zu Betlern des fritages noch sand Dorothee tage, r.B. 30, r.R. 17.
Kanzleivermerke:
p.d. Hzg. [Přemysl] von Teschen und Beneš von Choustník / Wlachnik von Weitmühl.

Überlieferung/Literatur

Ü: A Histor.A Stadt Köln, Köln und das Reich, Briefe 64. – Papier; – lit. claus.; – Verschlußsiegel aufgebrochen; – Außenadr.: Dem Burgermeister Rate und Burgern gemeinl. der Stat zu Colne unsern und des Reichs liben getrewen. – Missile dm. Regni.

B1 ebda., HUA 5666. – Beglaubigtes Transsumpt von 1396 Febr. 14 durch Johannes von Anrath, Kleriker der Kölner Diözese und apostol. Notar; -bezeugt von eigens berufenen geistl. und welt. Zeugen.

D: Quellen Köln 6, S. 352ff. Nr. 241.

R: Mitt. StadtA Köln H. 9 S. 105 Nr. 5666. – ebda., H. 22 S. 109 Nr. 294. – ebda., H. 24 S. 96.

Kommentar

Anlaß der Reise Hilgers zum Kg. waren heftige Auseinandersetzungen zwischen den Parteiungen in Köln um die Mitwirkung in den städtischen Entscheidungsgremien. Bereits in den 60er Jahren hatten die Unruhen wegen Mißwirtschaft der Geschlechter in der Stadtfinanzierung begonnen. Die zunächst wirtschaftlich-fiskalischen Spannungen hatten rasch zu einem Kampf geführt. Die Weber konnten 1370 die Herrschaft kurzfristig erringen, im Nov. 1371 wurde der Aufstand niedergeschlagen und das Geschlechterregiment wieder hergestellt. 1391 mündete der seit dem Schöffenkrieg (1375) schwelenden Konflikt um die Eindämmung des Einflusses der Schöffen auf die politischen Entscheidungen der Stadt in einen Kampf der Geschlechter. Mit Unterstützung breiter Bevölkerungsschichten gelang es der Reformerpartei unter Führung des Hilger Quattermart von der Stessen, die Schöffen vollständig aus der Regierung auszuschalten und auf ihre gerichtlichen Aufgaben zu beschränken ("Neues Eidbuch" von 1392). Die Schöffen leisteten gegen ihre finanzielle und politische Entmachtung erbitterten Widerstand, einige wurden gefangengesetzt, andere flüchteten und suchten beim Ebf. Unterstützung. Die Lage spitzte sich 1392 zu, im Spätjahr wurde Hilger (seit Aug. Bürgermeister) nach Prag zum Kg. geschickt. Mit entsprechenden kgl. Bestätigungen und neuen Privilegien erhoffte man sich rechtliche Vorteile in der Auseinandersetzung. Im Okt. erhielt Stessen von Parteigängern Warnungen nach Prag, er möge sich vor den Gesandten des Ebf. hüten und Sorge tragen, daß der Kg. seine Privilegien nicht widerrufe oder Ungültigkeitserklärungen bestätige (vgl. Mitt. StadtA Köln 22 S. 108). Während seines Aufenthalts am Hof – er verließ Prag erst am 18. Febr. 1393 – hat Hilger auch die Einrichtung des Freigrafenstuhles beim Kg. erwirkt. Sein Bemühen darum war eine Reaktion auf eine Vorladung durch die geflüchteten Schöffen vor ein westfälisches Freigericht. Bereits im Folgerjahr mußte er jedoch auf Drängen der Stadt dieses Privileg am Prager Hof auf eigene Kosten widerrufen lassen. – Die Form des mehrfachen Eingreifens des Kg. in diese Konflikte ist ebenso symptomatisch für die Rechtspflege und -suche während der Zeitspanne, in der der oberste Richter sich nicht im Reich aufhielt, wie die Art der Parteiungen, sich an den Hof zu wenden (vgl. Nr. 149, 152ff., 164f., 170, 174ff., 293ff., 311, 325, 331ff., 339, 372, 391ff., 394ff.. – Zu den komplexen Vorgängen in Köln vgl. Walter Stein: Zur Vorgeschichte des Kölner Verbundbriefes vom 14. Sept. 1396. In: Westdeutsche Zs. für Geschichte und Kunst 12 (1893), S. 162-202, 268-302. – Friedrich Lau: Entwicklung der kommunalen Verfassung und Verwaltung der Stadt Köln bis zum Jahre 1396. Bonn 1898. – Wolfgang Herborn: Die politische Führungsschicht der Stadt Köln im Spätmittelalter. Bonn 1977. (= Rheinisches Archiv 100), hier S. 111-130. – Hugo Stehkämper: Gemeinde in Köln im Mittelalter. In: Studien zum 15. Jh. Festschrift für Erich Meuthen. Hrsg. von Johannes Helmrath. Heribert Müller. Bd. 2. München 1994, S. 1025-1100).

Anmerkungen

  1. 1Zu der Person Hilgers und seiner Rolle während der Unruhen in Köln vgl. Kasimir Hayn: Ritter Hilger Quattermart von der Stessen. Ein Beitrag zur Familien- und Stadtgeschichte Kölns im 14. Jahrhundert. Münster 1888. (=Münstersche Beiträge zur Geschichtsforschung Bd. 12). – Wolfgang Herborn, Klaus Militzer: Hilger Quattermart von der Stesse (um 1340-1398). In: Rheinische Lebensbilder 8 (Köln 1980), S. 41-60.
  2. 2Vgl. Anm. unten.
  3. 3Die kgl. Erlaubnis, das Kl. Deutz zu befestigen, bot der Stadt Köln die Möglichkeit, ihre Stellung gegen den Territorialherrn zu stärken, hat allerdings auch den Konflikt mit dem Ebf. und dem Hzg. von Berg verschärft. Im März trug die Partei Hilgers dem Rat die Information zu, der Ebf. beabsichtigte, Deutz anzugreifen und zu befestigen. Die Kölner brachten, um dem zuvorzukommen, am 29. März das Kl. in ihre Hand. Die Vorgänge um Deutz lösten eine Fehde aus, brachten Köln die päpstliche Exkommunikation und Ungnade des Kg. ein, und sollten 1396 bei den Prozessen der Stadt gegen Hilger und seine Parteigänger wieder eine Rolle spielen. – Aus den Anklageschriften des Rates der Stadt Köln gegen Hilger und aus dessen Antworten aus dem Jahr 1396 gehen Einzelheiten über das Skizzierte hervor (vgl. Nr. 293, 1.-3., Nr. 331), ebenso aus dem von Hilger selbst 1396/97 als Verteidigungsschrift angelegten Kopialb. (A Histor.A Stadt Köln, HUA Kopialb. 16).
  4. 4Der Preis des Kg. für das in Anm. 3. genannte Befestigungsprivileg war ein neuer Zoll, dessen Einnahmen ihm hälftig zugute kommen sollten. Dies verletzte die Interessen der Kölner Kaufleute. Der Zoll wurde von dem Rat abgelehnt, was der Kg. als Schädigung seiner Belange ansah (vgl. Herborn/Militzer, wie Anm. 1).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 13 n. 13, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e4c02be6-8e0a-484c-80fe-9f5534588a8a
(Abgerufen am 25.04.2024).

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